Ende des JAV-Amts

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  • Hallo zusammen,


    es ist doch so, dass das Amt des JAVlers automatisch erlischt, sobald die Anzahl der Auszubildenden unter die 5er Grenze fällt oder? Oder läuft das Amt dann noch regulär weiter, bis neuwahlen wären?


    Folgende Situation bei uns im Unternehmen:


    zur Zeit haben wir noch 5 Auszubildende, eine davon unter 18.
    2 weitere haben bereits letztes Jahr ausgelernt, wurden (un)befristet übernommen sind aber über 18.


    3 von den 5 Azubis (alle über18) lernen nun im Juli aus, insofern nichts schief geht ;)
    Ab September sollen wieder 1-2 Azubis kommen, so dass die Zahl max auf 4 kommt.


    Um meinen Kündigungsschutz usw geht es mir garnet, nur isses so, dass zur zeit hier einiges schief läuft und ich ordentlich der Ausbildungsleiterin auf die Finger klopfe ... das würde dann halt nicht mehr so sein und .....


    Danke für Info


    Grüße


    Michael

  • Die Frage ist nur, ob hier überhaupt das BPersVG Anwendung findet! Das müsste uns mal Michael "Grubi" mitteilen!


    Welches Gesetz gilt den für Dich? BPersVG, LPersVG oder BetrVG?

  • War das nicht irgendwie so, dass wenn es dauerhaft unter 5 bleiben die Grundlage für die Existenz einer JAV erlischt und somit auch die JAV nicht mehr existiert?


    Kündigungsschutz ist dann immer noch 1 Jahr.


    Ich meine, das gilt für BetrVG

  • Wie ich dich verstanden hatte, Thomas, würde die aktuelle JAV aber noch bis zum Ende der Amtszeit weiter existieren. ich meine aber, die würde ab sofort aufgelöst.


    Ich werde morgen oder so nochmal im Kommentar nachlesen ... bin gerade mit der Projektdoku für die Abschlussprüfung dran ... und surf schon wieder durchs Internet....schande

  • Hallo zusammen,


    also folgendes hab ich nun durch Verdi erfahren.


    In der Regel werden 5 jugendliche Arbeitnehmer unter 18 bis Azubis unter 25 benötigt, um eine JAV zu wählen.


    Sinkt nun im Laufe einer Amtspersiode diese Anzahl ab (zb wenn im Juli 2 von 5 auslernen), dann müsste festgestellt werden, ob dies längerfristig so ist, oder ob in der Regel 5 Auszubildende im Betrieb sind. Sollten ab September dann wieder so viele neue anfangen, dass wieder 5 oder mehr sind, dann bleibt das Amt natürlich bestehen, alles andere wäre ja schwachsinn, da man dann oft nur für ein 3/4 Jahr eine JAV hat.


    Sollte es aber nun so sein, dass nach ca 1 3/4 Jahren Amtszeit die Azubiszahl unter 5 sinkt und es keine aussicht auf neueinstellungen gibt, dann müsste sich normalerweise die JAV ausflösen, da es eben in der Regel nicht mehr 5 sind.
    Verdi meinte aber, man sollte dann bei sowas keine schlafenden Hunde wecken und einfach weiter bis zum Ende der regulären Amtszeit im Amt bleiben, da normalerweise der AG darauf hinweisen müsste, dass die JAV nicht mehr bestehen darf usw ....
    Außerdem weiß man ja als JAV/BR nicht, dass vielleicht doch wieder die Zahl erreicht wird, da der AG ja zb im Oktober noch Azubis einstellen könnte ...


    Schade dass genau sowas nicht richtig und eindeutig im Gesetz drin steht.

  • Also ich finde auch, dass es nicht die Aufgabe des Betriebs- oder Personalrates bzw. der JAV ist, darauf hinzuweisen, dass es weniger zu Vertretende Beschäftigte gibt.


    Das muss schon der Arbeitgeber selber machen!!!


    Ich kann mich hier nur der Gewerkschaft anschließen, keine schlafenden Hunde wecken. Spätestens bei den nächsten Wahlen wird es sich eh ändern. Die Personalvertretungen sollten IMHO nur dann aktiv werden, wenn sich die Zahl der Beschäftigten so stark erhöht, dass eine Erweiterung ansteht.

  • Zitat von "kandschwar"

    Die Personalvertretungen sollten IMHO nur dann aktiv werden, wenn sich die Zahl der Beschäftigten so stark erhöht, dass eine Erweiterung ansteht.


    Laut BetrVG und den Kommentierungen wird die JAV bei einer erhöhten Anzahl der Auszubildenden NICHT vergrössert bzw. neugewählt.


    Das ist hier anders als beim BR geregelt. Ein Betriebsrat muss neu gewählt werden, wenn sich die ständige Mitarbeiterzahl um 50% und mehr verändert.
    Da die JAV aber nur eine 2jährige Amtszeit hat trifft das hier NICHT zu. Erst zur regelmässigen neuen Wahl wird dann die JAV aufgestockt.


    Wir hatten genau dieses Thema hier (haben eigentlich Azubis für 3er JAV, bin aber alleine+Stellvertreterin), deswegen weiss ich das noch ziemlich genau.
    Ausnahme ist natürlich, wenn die JAV zurücktritt.
    Das haben wir nicht gemacht ... dafür wirds ab Oktober wohl ne 5er JAV geben :)

  • § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen


    (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn


    1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,



    das wollt ich damit sagen ;)


    Aber das mit dem JAV Amt hat sich eh erledigt, da ich kündige ;)

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