Vertreter und doch ne chance auf Übernahme?

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  • Hallo


    Ich hocke seit Tagen über Gesetzen und lese mir einen zurecht...leider finde ich über den Vertreter der JAV nicht sehr viel.
    Keine Rechte???
    Spaß beiseite....Ich bin im 3 Lehrjahr in der Bundeswehrverwaltung beschäftigt und letztes Jahr als Vertreterin der JAV gewählt worden.
    Habe auch an manchen Sitzungen teilgenommen und auch Unterschriften als JAV geleistet. Wir sind gesamt 23 Auszubildende haben aber nur eine JAV was darauf zurückzuführen ist dass 5 Azubis über 25 Jahre alt sind.


    Ich hab nun gehört dass eine JAV keinen Vertreter hat, bzw. die Zweite als gleichwertige JAV anzusehen wäre und auch somit ein Übernahmeantrag gestellt werden könne.


    Wir bekommen befristete Verträge und ich hab mir sagen lassen dass wenn ich den annehme erlischt automatisch der Anspruch auf das unbefristete Verhältnis.
    Als ich meinen Chef ansprach darauf hat er gesagt ich solle mal einen Antrag nach §9 BPersVG stellen.


    Meine Frage an euch alle...wer kennst sich mit sowas aus? Hat das ne Chance?
    Ich habe nur noch 3 Wochen Zeit denn meine schriftliche Prüfung ist bereits geschrieben und die mündliche ist Anfang Juli und in dieser Zeit muss ich den Antrag stellen....


    also Leute haut rein und sagt mir alles was ihr wisst!!!!
    Danke im Voraus

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