Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig. Wenn nein dann gerne verschieben.
Wir sind ein mittelständiges Beratungsunternehmen mit einer flachen Hierarchie. Es gibt bei uns die Geschäftsführung, darunter die Teamleads und dann die Berater. Teamleads sind keine leitenden Angestellten mit disziplinarischer Befugnis, sondern sind in ihrem Fachbereich die fachlich führenden Mitarbeiter.
Bisher hatten wir unter allen Beratern (also auch Teamleads) ein Gehaltsmodell, welches sich aus einem Grundgehalt plus einem Bonus für in Rechnung gestellte Tätigkeiten zusammensetzt. Dieser Bonus bemisst sich prozentual und schwankt in der absoluten Höhe in Euro, je nach Monat, wird aber auch monatlich ausgezahlt.
Dieser Bonusplan wird jährlich zwischen BR und Geschäftsführung vereinbart und wird als Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
Nun ist es so, dass unser Unternehmen wächst und die Aufgaben der Teamleads nun immer mehr und mehr in Richtung Ausbildung und Schulung der Berater wandert und diese weniger selbst beratend tätig sind. Um dem Rechnung zu tragen haben die Teamleads untereinander und zusammen mit der Geschäftsführung ein eigenes Bonussystem entwickelt. Dieses Bonusmodell ist für alle Teamleads identisch und addiert sich auf deren Grundgehalt.
Zum Bonus ist zu sagen, dass die Ziele für den Bonus jährlich zwischen Teamleads und Geschäftsleitung situationsbedingt neu definiert werden. Einerseits sollen die Erfüllung der Ziele realistisch sein, andererseits darf die Zielerreichung auch keine Selbstverständlichkeit sein.
Im BR ist nun die Frage aufgekommen, ob wir hier ein Mitbestimmungsrecht gehabt hätten oder ob dies, so wie von der Geschäftsführung gesehen ein rein individuelles Thema zwischen dem Teamlead und der Geschäftsführung ist und demnach nicht unserer Mitbestimmung unterliegt.
Danke für euren Input
Karl