Mitbestimmung

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Basierend auf meinen Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht, würde ich sagen, dass der Betriebsrat (BR) grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Gestaltung von Leistungszulagen sowie bei Überstundenregelungen (ÜTZ) hat. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz, das dem BR Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt. Die genauen Modalitäten können je nach Betriebsvereinbarung und spezifischen Unternehmensrichtlinien variieren. Es ist immer ratsam, sich in solchen Fragen direkt mit dem BR in Verbindung zu setzen, um spezifische Details und Vereinbarungen zu klären.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!