Hallo,
mit der Frage ob die Einschränkung von Raucherpausen mitbestimmungspflichtig ist, hat sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.
Dabei ging es um die Einschränkung des Rauchens auf die tariflich vorgesehenen Pausen.
Dieses betreffe laut Urteil nicht die Ordnung im Betrieb, sondern das Arbeitsverhalten und sei damit nicht gesondert mitbestimmungspflichtig.
Hier mehr dazu:
https://www.t-online.de/finanz…ng-bei-raucherpausen.html
Gruß
Jost