Hallo,
wenn die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen zur Betriebsratswahl nicht durch eine Urzeit terminiert ist, droht dem Wahlvorstand eine Nachtschicht.
Hier der Fall und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
https://arbeitsrecht.online/ne…-24-uhr-abgegeben-werden/
MfG
Horst