Hybridsitzung

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  • Hallo,


    Ich benötige einmal eure Hilfe zur neuen Möglichkeit einer Hybridsitzung. Dazu habe ich gleich drei Fragen.


    Gelten die vereinbarten Voraussetzungen für Telefon- und Videokonferenzen in der Geschäftsordnung auch automatisch für Hybridsitzungen oder müssen diese gesondert in der Geschäftsordnung geregelt werden? Wenn die Geschäftsordnung es hergibt, lädt der Vorsitzende dann zu einer Hybridsitzung ein oder zu einer Präsenssitzung mit der Möglichkeit Einzelner zur Teilnahme per Telefon oder Video? Die letzte Frage ist, können 1/4 der Mitglieder auch eine Hybridsitzung widersprechen oder nur eine reine Telefon- oder Videokonferenz?


    Ich sage schon einmal vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

  • Jost, vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe, dass durch die Praxis, Kommentierungen und Rechtsprechungen ein wenig Licht ins Dunkle kommt. Wenn ich mich so umhöre, gibt es bei einigen diesbezüglich schon ein paar Fragezeichen.
    Gruß Lansing

  • Wir haben es in unserer GO so geregelt: Der BR-Vorsitzende weist mit der Einladung darauf hin, dass und in
    welcher Weise die Nutzung von Video- und Telefonkonferenz beabsichtigt ist. Er
    weist auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin und setzt dafür eine angemessene
    Frist.

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