Hallo,
das Arbeitsgericht Köln hat sich zu der Frage geäußert, ob die Teilnahme an Betriebsratsitzungen per Videokonferenz, während der Corona Pandemie, auch von zu Hause aus möglich ist.
Der Arbeitgeber hatte Betriebsratsmitglieder diesbezüglich abgemahnt und ihnen die Arbeitszeit nicht anerkannt.
Dieses stelle laut dem Arbeitsgericht Köln eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.
https://www.gmx.net/magazine/r…virtuell-erlaubt-35778332
Gruß
Jost