Hallo,
das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz besagt, dass der Betriebsrat keinen Anspruch auf eine Ausstattung hat, die dem allgemeinen Standard des Unternehmens entspricht.
Hier ging es um die Anschaffung von drehbaren Stühlen:
https://www.t-online.de/finanz…ht-keine-drehstuehle.html
MfG
Horst