Hallo,
hier ein Urteil des ArbG Köln.
Dieses hatte sich im Zusammenhang mit einer Kündigung mit der Frage beschäftigt, ob der Betriebsratsvorsitz der betreffenden Arbeitnehmerin erschlichen war.
Dabei ging es auch um das Thema Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betrieb:
https://www.justiz.nrw/JM/Pres…PresseLArbGs/16_09_2020_/
Gruß
Jost