Hallo,
der Sicherheitsdienstleister am Düsseldorfer Flughafen hatte sich gegen Behauptungen auf zwei Flugblättern der Gewerkschaft gewehrt. Das Arbeitsgericht wertete diese aber als zulässige Meinungsäußerungen: https://rp-online.de/nrw/staed…oetter-recht_aid-49947923
Viele Grüße,
Sascha