Hallo,
Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber nicht auf die E-Mails der Belegschaft zugreifen und diese schon gar nicht an eine Rechtsanwaltskanzlei übermitteln. Der Betriebsrat kann für die Zukunft Unterlassung verlangen, nicht aber dass die bereits weiter geleiteten Daten zu löschen sind, sofern diese noch für Beweiszwecke benötigt werden – so das LAG Köln:
https://www.bund-verlag.de/bet…f-E-Mails-zugreifen-darf~
Viele Grüße,
Sascha