Hallo,
Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Anhörung nicht mit, dass der Arbeitnehmer tariflichen Sonderkündigungsschutz genießt, ist die Kündigung unwirksam. Auch ein irrtümliches Verschweigen geht zu Lasten des Arbeitgebers : https://www.bund-verlag.de/bet…chutz-nicht-verschweigen~
MfG
Horst