Hallo,
Verletzt sich ein Arbeitnehmer, weil er auf dem Betriebsgelände auf dem Weg zum Eingang stürzt, kann er dafür vom Arbeitgeber kein Schmerzensgeld verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich klargestellt. Zur Begründung schrieben die Richter u.a., derlei Ansprüche kämen nur zum Tragen, wenn "doppelter Vorsatz" zum Schadensereignis geführt habe (Az.: 8 AZR 35/19).
https://deref-gmx.net/mail/cli…F%3Faktuelles_id%3D402220
Viele Grüße,
Sascha