Hallo,
mit der unwiderruflichen Freistellung einer Arbeitnehmerin nach einer Kündigung erlöschen Überstunden nicht automatisch. Ist dies beabsichtigt, muss es ausdrücklich erwähnt werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht: https://www.betriebsratspraxis…df43b21ae786f92fb46d64616
MfG
Horst