Hallo,
wenn ein Betriebsrat freigestellt ist, stehen ihm auch weiterhin seine Zuschläge zu. Ihm stehen auch die Zuschläge für Nachtarbeit zu, wenn sie ohne die Freistellung entsprechend gearbeitet hätten : https://www.bund-verlag.de/bet…eigestellten-Betriebsrat~
Viele Grüße,
Sascha