Ausbildung beendet - weiterhin Stellvertretung möglich?

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  • Hallo JAV´ler.


    Zwei unserer Azubis haben erfolgreich ihre Ausbildung beendet und sind jetzt in einem unbefristeten Arbeits-
    verhältnis bei uns im Berieb beschäftigt. Diese beiden waren/sind als Stellvertreter des JAV- Vorsitz tätig.


    Nun stellt sich die Frage, ob sie es auch weiterhin bis zum Ende der Amtszeit sein können.

    Ich habe dahingehend leider keine Infos finden können.


    Besten Dank schon mal für die Antworten :)

  • Hallo,
    § 65 BetrVG verweist u.a. auf den § 24 BetrVG: Das JAV Mitglied scheidet also automatisch aus, wenn es den Status der Wählbarkeit verliert oder aus dem Betrieb ausscheidet. Ausnahme: § 64 Abs.3 BetrVG


    Der § 64 Abs.3 regelt: (3) Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, das im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet, bleibt bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung.


    Ein JAV Mitglied, dass zum Zeitpunkt der Wahl das 25. Lebensjahr nicht vollendet hatte, bleibt unabhängig vom Status -Azubi oder AN- bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der JAV. Wichtig ist nur, dass der Übergang Ausbildung und AN lückenlos war/ist.


    Viele Grüße,


    Sascha

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