Hallo zusammen,
wir beschäftigen uns im BR gerade mit der Frage, welchen Mitbestimmungs- oder zumindest Informationsrechte der BR hat bei
a) Individuellen Gehaltserhöhungen
b) einmaligen Sonderzahlungen
c) regelmäßigen Leistungszulagen
Wir sind dem Bankentarif angeschlossen. Vor allem interessiert uns, ob der AG dem BR Auskunft über die Kriterien, Verteilungsschlüssel etc. geben muss, die zu individuellen Anpassungen zu a), b), c) geführt haben.
Der AG bietet nur ein Gespräch an, möchte aber vorab keine Unterlagen, aus denen Kriterien für individuelle Sonderzahlungen oder Leistungszulagen hervorgehen, zur Verfügung stellen. Wir vermuten, dass es auch keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.
Wie können wir als BR uns hier verhalten?
Danke!
Hallo,
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