Okay, vielleicht nicht ganz, aber potentiell...mit etwas Glück...vielleicht:
"Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg können Arbeitnehmer für
die Teilnahme an einem fünf-tägigen Yogakurs bezahlten Bildungsurlaub
beantragen."
Ich habe es mir niht ausgedacht: https://www.lto.de/recht/nachr…57IAqOz2a2hi00AAS5HgBVHF4
LG
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