Liebe JAV´s,
ich habe Fragen bezueglich der Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF) und hoffe ihr koennt mir weiterhelfen.
Am 01.08.2000 begann ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer Gemeindeverwaltung.
Am 24.07.2003 erhielt ich mit Bestehen der Abschlusspruefung einen Zeitvertrag bis zum 31.07.2004
Am 03.11.2003 wurde ich zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Gemeindeverwaltung gewaehlt. Da es sich hier um eine einkoepfige JAV handelt, bin ich gleichzeitig Vorsitzender der JAV.
Am 07.11.2003 erhielt ich die Vorladung zur Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF) beim Kreiswehrersatzamt im Dezember 2003.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich an der Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung teilnehmen?
2. Wann und wie muss ich eine Zurueckstellung (JAV) beim Kreiswehrersatzamt beantragen?
3. Wann und wie muss ich die Bitte um Heranziehung erst nach Ablauf des befristeten Ablauf des befristeten Arbeitsverhaeltnisses beantragen?
4. Bin ich jetzt nicht doppelt geschuetzt und kann eigentlich durch die Hoechstaltersgrenze von 23 Jahren nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen werden?
Ich hoffe ihr koennt mir weiterhelfen.
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