Stellvertreter - Rechte

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  • Hallo,
    ich bin 21 Jahre alt und mache eine Ausbildung bei einer kleinen Kommune in NRW. Seit relativ kurzer Zeit gibt es in unserer Kommunen nun auch wieder eine JAV. Dabei habe ich den Posten der Stellvertreterin. Da die eigentliche JAV seit dem Wahlergebnis im Berufsschulblock ist, habe ich bisher an den Personalratssitzungen teilgenommen.
    Jetzt aber meine Fragen (nachdem ich so noch nicht viel erfahren konnte):
    Kann ich auch weiterhin an den Personalratssitzungen teilnehmen, wenn die eigentliche JAV wieder da ist (damit wir beide auf dem laufenden sind)?
    Welche Rechte habe ich als Stellvertreterin überhaupt? Darf ich auch an einem Einführungsseminar teilnehmen?
    Hier steht viel für den Posten als JAV, aber leider nur sehr wenig für die Ersatzleute im Hintergrund. Darum frage ich mich, welche Rechte genau diese Ersatzleute im Hintergrund haben?
    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Gruß
    Juleli

  • ob du einen Schulungsanspruch hast, ergibt sich aus deinem Landespersonalvertretungsgesetz, bei uns hättest du als erstes Ersatzmitglied auf jeden Fall einen Anspruch auf die Grundschulung!


    Teilnahme an den Sitzungen wird nicht funktionieren, wenn das ordentliche Ersatzmitglied nicht verhindert ist, da dann sogar die Beschlüsse des PR rechtswidrig wären...


    Ansonsten ergeben sich die Rechte der Stellvertreter zum Teil auch aus der Rechtsprechung (Übernahme z.B.), wenn im Gesetz nichts geregelt ist.

  • Hallo,
    gerade bei den 1er JAV´en ist das mit den Rechten für die Ersatzmitglieder immer ein Problem. Aber sei beruhigt, das ist selbst innerhalb der Dienststellen von großen Bundesministerien so, nicht nur bei kleineren Kommunen.


    Im Endeffekt kommt es in deinem Fall nur darauf an, wie dich der PR bei euch unterstützt. Im BPersVG und den LPersVG´en die ich kenne, sind die Ansprüche für Ersatzmitglieder, selbst wenn sie regelmäßig Geschäfte als JAV´ler übernehmen nicht so klar geregelt. Also kommt es bei dir immer sehr darauf an, wie du deine Bedürfnisse/Ansprüche gegenüber dem PR begründest.
    Zur PR-Sitzung: Wenn dich der PR einlädt (als Auskunftsperson), obwohl der/die ordentliche JAV´ler/in da ist, darfst du auch hin, hast aber kein Stimmrecht usw. Somit wärst du aber immer über die Belange im PR im Bilde. Sowas kann man z.B. in der Geschäftsordnung (soweit vorhanden) des PR festlegen. Wenn du es so beschreibst, dass du oft Geschäfte als JAV wahrnehmen musst, weil der/die ordentliche JAV´ler/in oft durch Ausbildung verhindert ist, lässt sich da bestimmt was machen.
    Du hast leider keinen direkten Rechtsanspruch, aber evtl. einen verständnisvollen PR.


    Genauso ist es, wenn es um Schulungen und Seminare für JAV´ler geht. Da muss dein PR zustimmen. Wenn er schon im Punkt der Teilnahme für die PR-Sitzung auf deiner Seite ist, sollte sich da was machen lassen. Auch hier räumen dir die meisten PersVG´en keine direkten Rechte als Ersatzmitglied ein, leider.


    Die Leute die sich mit den LPersVG´en besser auskennen wie ich, können ja noch schreiben, ob ich da mit meiner Einschätzung richtig liege.
    Ich weiß jetzt auch nicht, ob es darüber schon eine verbindliche Rechtsprechung gibt.


    Bis dann


    Dominic

  • Hallo,


    auf euer Anraten habe ich einen Blick in das LPVG geworfen.
    Dort steht unter Paragraph 58 LPVG folgendes:


    Zitat

    Für die Rechtsstellung der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten § 42 Abs. 1 , 2 , 3 Satz 1 und 3 , Abs. 5 und § 43 entsprechend. Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, bedarf der Zustimmung des Personalrats. Für die Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber gilt § 43 entsprechend.


    Der Verweis auf Paragraph 42 (5) LPVG sagt dies:


    Zitat

    Die Mitglieder des Personalrats und Ersatzmitglieder, die regelmäßig zu Sitzungen des Personalrats herangezogen werden, sind unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.


    Es stellt sich nur noch die Frage, ob ich
    1. wirklich als Mitglied der JAV zu zählen bin
    und
    2. ich regelmäßig an Sitzungen des PR teilnehme, wenn es sich lediglich um die Sitzungen handelt, wenn die eigentliche JAV im Berufsschulblock ist (insgesamt noch ungefähr 10 Sitzungen, wenn man pro Monat eine Sitzung festlegt)?


    Das ist natürlich fraglich.


    Ansonsten möchte ich mich schon einmal für die Antworten bedanken.
    Was die sonstigen Sitzungen betrifft, werde ich mal schauen, was die Geschäftsordnung des PR so von sich gibt. (Werde heute gleich mal danach fragen, wenn es sie denn gibt).


    Gruß Juleli


    ConAirchen: Offtopic ? aber sage einmal: warst du nicht mal auch im Bademeister-Board?

  • so, jetzt bin ich Zuhause ;)
    du müsstest mal im Kommentar nachschauen, wie dort eine regelmäßige Teilnahme von Ersatzmitgliedern definiert ist, aber gerade auch weil die eigentliche JAV Blockunterricht hat, wirst du ja ungefähr an 1/3 aller Sitzungen teilnehmen oder nicht? das sollt auf jeden Fall reichen! Ich denke aber, dass es eine Definition dafür geben wird, weil du bestimmt nicht der erste Fall bist, bei dem das ein bisschen strittig sein könnte... aber wie gesagt, in Niedersachsen gilt diese Regelung bei einer Persönlichkeitswahl generell für die ersten beiden Ersatzmitglieder und sowas wird von Gerichten dann auch schon mal als Maßstab herangezogen, wenn ein Gesetz keine konkrete Regelung enthält, es aber um den gleichen Schutzgedanken geht...

  • es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ersatzmitglieder einen Übernahmeanspruch geltend machen können, wenn sie ordentliche Mitglieder über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in einer so großen Anzahl von Sitzungen vertreten haben, dass das einem längeren in sich geschlossenen Zeitraum gleich kommt - in dem Fall waren schon 20 % der Sitzungen ausreichend!
    Und wenn man sogar eine Übernahme beanspruchen kann, sollte man ja erst recht an einer Schulung teilnehmen dürfen (kostet ja auch viel weniger ;-))

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