Wahlvorstand = Wahlbewerber?

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  • Hallo Leute!


    Können die Leute des Wahlvorstandes gleichzeitig als Kandidaten auftreten?
    Vom logischen her, würde ich sagen nein.
    Steht dazu etwas, respektive im L-PersVG bzw. in der WahlO. Ich konnte dazu leider nichts finden.


    MfG
    Jana

  • Also die gesetzliche Grundlage weiß ich jetzt auch nicht aus dem Kopf, aber bei uns waren von 3 Wahlvorständen 2 auch Wahlbewerber.


    Zumindest nach unserem Recht ist das also in Ordnung.


    Und für uns gilt das LPersVG Rheinland-Pfalz i. V. m. der Landeswahlordnung.


    Bist Du im öffentlichen Dienst tätig?
    Und in welchem Bundesland bist Du beschäftigt?
    Denn so ziemlich jedes Bundesland hat ja sein eigenes LPersVG. ;)


    Viele Grüße, Daniela

  • Also die gesetzliche Grundlage weiß ich jetzt auch nicht aus dem Kopf, aber bei uns waren von 3 Wahlvorständen 2 auch Wahlbewerber.


    Zumindest nach unserem Recht ist das also in Ordnung.
    Naja, nur weil es so gemacht wird, heißt es ja nicht, dass es auch rechtens ist.
    Ich habe nämlich ein Problem damit, dass die Kandidaten ihre eigenen Stimmen auszählen. Der Wahlvorstand kontrolliert doch eigentlich die Wahl oder sehe ich das falsch?
    Und ich weiß von Wahlen, wo genau aus diesem Grund nochmal neu gewählt werden musste, allerdings war das keine JAV-Wahl.



    Bist Du im öffentlichen Dienst tätig?
    Und in welchem Bundesland bist Du beschäftigt?
    Ja, im öff. Dienst in M-V.


    Kann mir vielleicht jemand das Wahlsystem mit Vorschlaglisten an einem Beispiel erklären?
    Es heißt doch, der Wahlvorschlag muss von wahlberechtigten Gruppenangehörigen unterstützt werden. Bedeutet dies nun, dass die Angestellte nur von Angestellten, die Anwärter nur von Anwärtern und die Arbeiter nur von Arbeitern unterstützt werden dürfen/können?
    Oder Entfällt das ganze, wenn es nur eine Vorschlagliste gibt?
    Da stellt sich für mich aber noch die Frage, wann gibt es nur eine Vorschlagliste und wie kommt es zu dieser einen Vorschlagliste?
    Sollte dieses Thema schon an anderer Stelle erörtert worden sein, bitte die URL angeben, dann habe ich es wohl übersehen.


    MfG
    Jana

  • Hallo,
    gem. dem BPersVg und der dazugehörigen Wahlordnung dürfen Wahlbewerber auch im Wahlvorstand sein.
    Natürlich halte ich das persönlich auch nicht für sinnvoll.


    Zu der Listenwahl:
    Bei der JAV-Wahl gibt es keine Trennung zwischen den Beschäftigungsverhältnissen (Arbeiter, Angestellte, Beamte), wie beim PR.
    Die Wahlvorschlagslisten müssen von min. 1/20 der Anzahl der Wahlberechtigten Beschäftigten unterschrieben sein, um zur Wahl zugelassen zu werden, es sei denn sie wird von einer berechtigten Gewerkschaft geführt.
    Besteht nur eine Vorschlagsliste, kommt es automatisch zur Persönlichkeitswahl.



    Bis dann

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