Hallo.
Ich bin Mitglied der JAV und werde im Juni 2007 mit der Ausbildung fertig.
Mein Unternehmen hat zwei Standorte: Einen in Aachen und einen in Hamburg. Ich selber bin in Aachen beschäftigt, und würde dort auch gerne den Festvertrag, auf den ich nach §78a BetrVG Anspruch hab, in Aachen bekommen. Nun wurde aber mehr oder weniger verdeutlicht, dass man mir auch einen Vertrag in Hamburg anbieten könnte, und damit seinen Teil getan habe. Wenn ich den nicht annehmen würde, wäre mein Rechtsanspruch vertan.
Aber auf Grund von &103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
ZitatAlles anzeigen§ 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
(3) Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder
der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; dies gilt nicht, wenn
der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden ist. Absatz 2 gilt entsprechend
mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann,
wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen
Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
bin ich als JAV-Mitglied doch vor Versetzungen geschützt und ein Vertrag in Hamburg würde doch einer Versetzung gleichkommen? Außerdem würde ich mein Amt in Aachen doch auch dadurch verlieren?!
Ich freue mich auf eure Beurteilungen.
Gruß
Jan