Übernahme an einem anderen Standort

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  • Hallo.


    Ich bin Mitglied der JAV und werde im Juni 2007 mit der Ausbildung fertig.
    Mein Unternehmen hat zwei Standorte: Einen in Aachen und einen in Hamburg. Ich selber bin in Aachen beschäftigt, und würde dort auch gerne den Festvertrag, auf den ich nach §78a BetrVG Anspruch hab, in Aachen bekommen. Nun wurde aber mehr oder weniger verdeutlicht, dass man mir auch einen Vertrag in Hamburg anbieten könnte, und damit seinen Teil getan habe. Wenn ich den nicht annehmen würde, wäre mein Rechtsanspruch vertan.
    Aber auf Grund von &103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen



    bin ich als JAV-Mitglied doch vor Versetzungen geschützt und ein Vertrag in Hamburg würde doch einer Versetzung gleichkommen? Außerdem würde ich mein Amt in Aachen doch auch dadurch verlieren?!


    Ich freue mich auf eure Beurteilungen.


    Gruß
    Jan

  • ich meine, irgendwo gelesen zu haben (betr vg), dass man an dem standort weiterbeschäftigt werden muss, wo man seine ausbildung absolviert/sein amt ausübt... kann aber leider keine quellen dazu angeben. daher dies nur als hinweis.


    zur not eben bei der ig metall anrufen, als mitglied hat man anspruch auf rechtsberatung


    mfg

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