Beiträge von miwerner

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    ... hab mich zwischenzeitlich zu 80% anders entschieden. wenn ich jetzt zurücktrete, räume ich ja den nun fertig werdenden azubis die chance auf einen unbefr. vertrag ein und ich denke, daran werden alle zuerst denken und mir das negativ auslegen, also von seiten der personalabt... nicht, dass ich den azubis da snicht gönnen würde, aber ich will mir nichts nachsagen lassen o. ä.


    aber danke!

    Hallo!


    Ich wurde im Dezember 2006 zum einer-JAV mit Stellvertreter gewählt. Mein Stellvertreter ist kurze Zeit später aus dem Unternehmen ausgeschieden, ich bin alleine, arbeite seit Ausbildungsende in Schichten, so dass ich nur sehr selten an einer BR-Sitzung teilnehmen kann und nicht dazu komme, eine Azubi-Versammlung auf die Beine zu stellen. Außerdem macht das alleine alles echt keinen Spaß!


    Ich habe mir also überlegt, ob ich zurücktreten soll. Kann dann einfach mitten im Jahr eine neue JAV gewählt werden? Würde nämlich gerne anderen Leuten die Chance geben, das alles vernünftig zu machen.

    zumindest für Kaufleute kann ich sagen, dass die Berufsschule totale zeitverschwendung ist. ich habe niemals nicht (ausbildung fast vorbei) irgendetwas, was ich in der schule gelernt habe, in die praxis umsetzen müssen. abgesehen davon plagen wir uns ohne ende mit kosten- und leistungsrechnung rum, wofür es in jheder größeren firma extra spezialisten (controlling) gibt.

    ich meine, irgendwo gelesen zu haben (betr vg), dass man an dem standort weiterbeschäftigt werden muss, wo man seine ausbildung absolviert/sein amt ausübt... kann aber leider keine quellen dazu angeben. daher dies nur als hinweis.


    zur not eben bei der ig metall anrufen, als mitglied hat man anspruch auf rechtsberatung


    mfg

    Hallo!


    Habe das selbe Problem. Soll im Anschluss an meine Ausbildung einen Jahresvertrag bekommen. Was mir aber dazu einfällt:


    Während unserer Amtszeit haben wir ohnehin doch den Kündigungsschutz, selbst, wenn zwischenzeiltich der Jahresvertrag ausläuft. Und im Anschluss an die Amtszeit haben wir ein weiteres Jahr Kündigungsschutz.


    In meinem Fall bedeutet das, dass ich noch 1 1/2 Jahre JAV + 1 Jahr Kündigungsschutz im Anschluss hab. Und nach zwei Jahresverträgen müsste ich doch eh einen Festvertrag bekommen?? Bin ich etwa auf dem Holzweg? Nach meiner Theorie müsste das ja egal sein, ob ich nun nen Jahres- oder einen Festvertrag bekomme??


    mfg

    Hallo!


    Unser Ausbilder plant mit unseren AZUIS regelmäßige Treffen, in denen über die Ausbildung und ggf. mit dem damit verbundenen Problemen gesprochen werden soll.


    Ich als JAV-Vorsitzender soll aber davon ausgeschlossen werden... darf er das?!


    Und warum macht er das?! Ich will doch als JAV nur die Ausbildung nach Möglichkeit etwas verbessern und mögliche Probleme mit lösen.. genau das will er doch auch mit diesen Treffen bezwecken... ich hab doch gar nicht vor, irgendwelche unverschämten Sonderprivilegien für uns zu fordern oder sonst was...


    mfg

    ja, diesen gesetzestext kenne ich auch.


    aber das gesetz schützt mich nicht davor, kurz nach wiedereintritt in die firma eine ordentlihce kündigung, also fristgerecht etc. zu bekommen...


    da gegen ist kein gesetzeskraut gewachsen

    irgendwer meinte mal, dass man nach dem wiedereintritt in die firma noch sechs monate kündigungsschutz hat, dem ist aber nicht so (auch fehlen die rechtsvorschriften)


    was ich meinte ist: mein arbeitgeber besetzt meine stelle neu, weil er nicht neun monate langa uf mich warten kann. wenn ich wiederkomme ist also eigetnlich kein platz mehr für mich. also könnte er ja theoretisch direkt nach meinem wiedereintritt eine kündigung in die hand drücken mit ordentlicher frist (meines wissens nach vier wochen)...


    ich weiß, das klingt knallhart, aber in der derzeitigen wirtschaftlichen situation, auch in meiner firma, können sie unternehmen auch nich beliebig viele leute beschäftigen...

    ja aber erklär das mal deinem arbeitgeber. der kann doch nicht neun monate lang deine stelle offenhalten oder für so "kurze" zeit jmd. neues anlernen oder die arbeit auf andere mitarbeiter umwälzen.


    der ag kann doch besser nen neuen mitarbeiter sich besorgen und den wehrpflichtigen direkt bei wiedereintritt mit ordentlicher frist von vierw ochen kündigen. das ist meine grooße sorge!

    hallo!


    scheinbar können javis doch einberufen werden, sofern sie durch die ausbildung nicht mehr zurückgestellt sind :(
    es soll lediglich die mgölcihkeit geben, um 12 monate aufschub zu bitten, um berufserfahrung sammeln zu können. also könnte ich aus meinem sicheren arbeitsverhältnis herausgerissen werden, um irgendeinen sinnlosen dienst zu tun und habe große chancen, meinen arbeitsplatz entgültig zu verlieren!! bin echt sinksauer!! :oops:

    hallo!


    dann habe ich das irgendwie falsch aufgefasst.. kann ja auch mal passieren :)


    bei unserer wahl und dem drumherum war immer die rede von einem vorsitzende und einem stellvertreter, daher komm ich da drauf. ich geh dann mal davon aus, dass wir eine 1er jav sind, mit einem stellverteter...

    hallo!


    wir sind eine sonderform der jav, da wir 18 auszubildende sind. unsere form besteht aus einem javi und seinem stellvertreter. ich habs grad nirgendwo schriftlich gefunden, aber auf einem jav-seminar wurde uns das auch noch erklärt.


    mein stellvertreter möchte bald studieren, und scheidet daher von sich aus aus.


    bei unser jav-wahl erhielt ich vier stimmen, mein stellv. drei, und zwei weiter jeweils zwei. die beiden letzteren werden nur für drei monate übrnommen und müssen dann leider gehen.


    kann ich irgendwie erreicehn, dass ich noch eienn stellvertreter bekomme?

    hallo!


    wir sind eine jav (vorsitzender bin ich) mit einem vorsitzenden und seinem vertreter. mein vertreter wird vermutlich in einigen monaten aus unserem unternehmen ausscheiden, womit ich dann einziger jav bin.


    diejenigen, die das amt meines stellverteters dann ausfüllen müssten, sind zum einen mit gleicher stimmzahl gewählt, und zum anderen müssen sie bald auch aus unserem unternehmen ausscheiden.


    müsste jetzt eine komplette neuwahl erfolgen? oder kann einfach ein stellvertreter neu gewählt werden? oder muss gar kein stellv. gewählt werden?


    bleibe ich trotzdem javi?

    Zitat von "Dominic"


    Umgekehrt bedeutet es aber auch nicht, wenn der Arbeitgeber seiner "Mitteilungspflicht" nicht nachkommt, dass du automatisch übernommen wirst.


    Ja gut, den Antrag werde ich so oder so stellen. Ich kann nämlich nachts nicht schlafen, wenn ich mich nicht in "trockenen Tüchern" wiegen kann :)


    PS: diese Zitatsfunktion ist ja echt praktisch :)


    Und außerdem wollt ich mich ganz recht herzlich bedanken, weil ihr mir sehr viel weiter geholfen habt! *thx*

    oh sch*****, da sachste auch was.


    also theoretisch reicht meine zrückstellung bis mitte dezember und zum 1. januar wird ja wieder eingezogen.


    wenn ich das so drehe, dass mir meine firma bescheinigt, dass die zurückstellung bis meinetwegen mitte januar erfolgen muss, womit dann ja der termin 1. januar nicht möglich ist und mein 23 geburtstag ist erst ende januar, würden die mich dann trotzdem noch bis 25 einziehen können??



    Dominic: Na, na, na :D

    ich werde das selbst mal bestätigen:


    hab folgendes irgendwo in einem anderen forum gefunden:


    Die allgemeine Heranziehungsgrenze ist ab sofort die Vollendung des 23. Lebensjahres. Diese Regelung ist neu, bisher wurden Wehrpflichtige bis zum 25. Lebensjahr einberufen. Damit verbunden ist ein einmaliger Verzicht auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben und die derzeit einrufbar sind. Bereits erfolgte Einberufungsbescheide werden widerrufen, sofern die Wehrpflichtigen nicht bereits schon einmal zurückgestellt waren. Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, können noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes (z.B. Ausbildung, Unentbehrlichkeit im eigenen/elterlichen betrieb, etc.) herangezogen werden.


    der letzte satz bedeutet im klartext: wenn während des 23. geburtstages eine zurückstellug aktiv ist, kann bis 25 eingezogen werden. zurückstellungen, die schon vor dem 23. geburtstag quasi beendet sind, ändern die einzugsgrenze von 23 jahren nicht!


    mfg

    also den gesetzestexten zu folge kann also der arbeitgeber mit seinem erklärung, dass er mich nicht übernehmen kann/will mich direkt ausstechen, sodass ich keine möglichkeit auf unbefr. übernahme habe?


    oder überseh ich da was?