ich werde das selbst mal bestätigen:
hab folgendes irgendwo in einem anderen forum gefunden:
Die allgemeine Heranziehungsgrenze ist ab sofort die Vollendung des 23. Lebensjahres. Diese Regelung ist neu, bisher wurden Wehrpflichtige bis zum 25. Lebensjahr einberufen. Damit verbunden ist ein einmaliger Verzicht auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben und die derzeit einrufbar sind. Bereits erfolgte Einberufungsbescheide werden widerrufen, sofern die Wehrpflichtigen nicht bereits schon einmal zurückgestellt waren. Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahr einberufen werden konnten, können noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes (z.B. Ausbildung, Unentbehrlichkeit im eigenen/elterlichen betrieb, etc.) herangezogen werden.
der letzte satz bedeutet im klartext: wenn während des 23. geburtstages eine zurückstellug aktiv ist, kann bis 25 eingezogen werden. zurückstellungen, die schon vor dem 23. geburtstag quasi beendet sind, ändern die einzugsgrenze von 23 jahren nicht!
mfg