Beiträge von Carsten Regner (Moderator)

Hallo,

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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Hallo Andreas,


    der Betriebsrat repräsentiert die Arbeitnehmer des Betriebs und damit auch des Unternehmens und ist dabei natürlich verpflichtet, zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs mit dem Arbeitgeber zusammen zu arbeiten, § 2 Abs.1 BetrVG. Gleichwohl bleibt es aber dabei, dass die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat natürlich immer wieder zu Spannungsverhältnissen führen wird. Diese sollen jedoch im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gelöst werden. Wie sie selbst feststellten, ist es verständlich, dass das Logo der Firma nicht verändert werden sollte. Nicht nachvollziehbar ist es aber, weshalb bestimmte Schriftzüge, die einen internen Wiedererkennungswert bei den Mitarbeitern haben, auf der internen Webseite verändert werden sollten. Sollte der Arbeitgeber keine stichhaltige Begründung für solche für die Betriebsratsarbeit eher nachteiligen Veränderungen haben, spricht einiges dafür, dass der Betriebsrat dies nicht akzeptieren muss.


    Viele Grüße
    Carsten Regner

    Hallo Sascha,


    dazu möchte ich einen Auszug der Pressemitteilung Nr. 72/06 des Bundesarbeitsgerichts zitieren:

    Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede über 8 Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit; als solche gilt auch Bereitschaftsdienst.

    Ob es genau so auf deinen Fall übertragbar ist müsstest du selbst kurz schauen. Falls nicht, dann melde dich dazu gerne nochmal hier im Thread.


    Genaue Informationen zur Rechtsprechung findest du hier: Urteil des 9. Senats vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06 -


    Viele Grüße
    Carsten Regner

    Gerade als neues Mitglied im Betriebstrat steht man der verantwortungsvollen Aufgabe oft etwas ratlos gegenüber. "Worauf muss man achten? Wie kann man die Kollegen erfolgreich vertreten?" sind Fragen für die man genaue Informationen benötigt.


    Das Grundlagenseminar "Einführung BetrVG I -Ihr Einstieg in das Betriebsverfassungsrecht" macht Sie mit den wesentlichen Rechten und Pflichten vertraut.

    Zitat

    Nur wer sein Recht kennt, kann es auch durchsetzen. Für Betriebsräte stellen sich hierbei viele Fragen: »Was genau sind meine Rechte? Worauf muss ich achten? Wie kann ich Arbeitskollegen erfolgreich vertreten?« Als Betriebsratsmitglied müssen Sie mit den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vertraut sein, um Mitbestimmungsrechte sicher und effektiv ausüben zu können. Das BetrVG regelt, wann der Betriebsrat aktiv werden kann und welche Mittel ihm hierfür zur Verfügung stehen. Damit der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten sicher kennt, hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Seminarbesuch.


    In diesem Grundlagenseminar werden Sie mit den wesentlichen Rechten und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder vertraut gemacht, damit Sie Kolleginnen und Kollegen kompetent und engagiert vertreten können. Sie erhalten neben einem Überblick über die Grundlagen der Geschäftsführung des Betriebsrats und die einzelnen Beteiligungsrechte vertiefte Kenntnisse im nahezu täglich für die Betriebsratspraxis relevanten Bereich der personellen Angelegenheiten.

    Vielleicht haben Sie als neugewähltes BR-Mitglied bereits Fragen im Vorfeld Ihres Seminarbesuches und wünschen hier Unterstützung.
    Oder Sie haben das Seminar zum Thema „Einführung BetrVG I“ bereits besucht und Sie möchten sich über noch offene Fragen, Anregungen und Tipps mit uns und anderen Betriebsräten austauschen?


    Für alle Fragen rund um Ihren Einstieg in das Betriebsverfassungsrecht möchten wir Ihnen hier eine Anlaufstelle zum Dialog bieten.


    Sie können gerne alles ansprechen. Bringen Sie aber bitte keine persönlichen Fallbeispiele aus den Seminaren ins Forum. Diese werden im Regelfall vertraulich besprochen und das sollen sie auch bleiben.


    Viele Spaß und viele Grüße
    Carsten Regner


    Zum Seminar: Einführung BetrVG I

    Hallo chsch,


    herzlich willkommen im Poko Forum!


    Ich nehme an sie meinen einen Mediatoren?
    Aus meiner persönlichen Sicht ist das Einschalten eines Mediators eine gute Sache. Man muss anfangs aber ganz klare Spielregeln festlegen an die sich alle halten sollen.
    Wie im Leben generell macht natürlich auch in einer solchen Situation der Ton die Musik. Eine sachliche Herangehensweise ist also die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Treffen.


    Haben sie sich schon für einen Mediatoren entschieden? Falls nein, hilft ihnen vielleicht unsere Unterseite Mediation weiter.


    Fragen können sie auch immer gerne hier im Forum verfassen.


    Viele Grüße
    Carsten Regner

    Hallo deront,


    zu dieser Frage möchte ich gerne folgenden Rechtsprechung zitieren:

    Viele Grüße
    Carsten Regner

    Hallo D. Braune,


    herzlich willkommen im Poko Forum!


    Die Sprechzeiten der Seminarberatung sind Montag bis Freitag von 9:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung). Den Rückrufservice bieten wir Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr an.


    Viele Grüße
    Carsten Regner

    Hallo Ingo,


    herzlich willkommen im Poko Forum!


    Die regelmäßigen Wahlen der SBV finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November alle vier Jahre statt (§ 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX). Das nächsten Wahlen sind in diesem Jahr.


    Grundsätzlich sind alle im Betrieb nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die


    - am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
    - seit sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 94 Abs. 3 SGB IX).


    Das schließt Menschen ohne Behinderung nicht aus.


    Viele Grüße
    Carsten Regner