Das mit dem Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sieht ein Urteil aus Düsseldorf aber anders... nur es läuft noch die Revision. Ich würde aber grundsätzlich davon ausgehen, dass auch der Zusatzurlaub nicht verfällt...
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass dies auch für den 5-tägigen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX gilt.
Es hat den Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs und des Zusatzurlaubs aus einer richtlinienkonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes hergeleitet, weil
- der Kläger im öffentlichen Dienst beschäftigt war und
- außerdem aus einer unmittelbaren Anwendung der EG-Richtlinie.
LAG Düsseldorf Urteil vom 02.02.2009 Aktenzeichen 12 Sa 486/06
Gegen die Entscheidung des LAG Düsseldorf wurde Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 128/09
Gruß
Berlinchen