Beiträge von szb

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    Zitat von "Michael B."

    Ich kann auch nur noch einmal sagen:


    Man kann nicht Arbeitnehmer- UND Arbeitgebervertreter sein. Das schließt der gesunde Menschenverstand m.M.n. aus.



    Naja ich denke schon dass man beides Vertreten kann, aber nicht in Gesprächen oder Sitzungen. Man muss sich halt vorher überlegen als welcher von beiden man an der Sitzung/Gespräch teilnimmt und sollte dann auch nur diese Seite Vertreten. Diesen Schnitt musst du halt einfach ziehen.

    Ja genau. Der AG will feststellen lassen dass eine Übernahme nicht möglich ist.


    Stellungnahmen und alles ist schon verfasst. Ich bin auch so gut wie jeden Tag beim PR (weil die Post ja über den PR an die JAV geschickt wird) um mir neue z. K. Schreiben des Verwaltungsgerichts abzuholen.


    Weisst du denn wie es vor Gericht zugeht? Was da auf uns zukommt? Ob ich als Vorsitzende der JAV mdl. Stellung nehmen muss oder reicht die schriftliche Stellungnahme aus?


    Anja

    Es ist das erste mal dass mein Arbeitgeber gegen die Übernahme eines vom HPVG geschützen Azubis klagt. Wir als JAV sind natürlich involviert, aber keiner weiss wirklich was zu tun ist.


    Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt und kann mir hilfreiche Tips geben?

    Mein Name ist Anja und ich bin die JAV-Vorsitzende der LHW.


    Bin seit Mai im Amt und hab verdammt viel um die Ohren. Ich hoffe das man sich hier nett unterhalten kann und ggf. Ratschläge bekommt oder geben kann.


    Lg

    Hallo Zusammen,


    ich verstehe Dein Problem. Dieser Situation kann man nicht wirklich gewachsen sein. Denn man muss/soll beide Seiten vertreten und das geht nicht. Man muss sich in so einem Gespräch für eine Seite entscheiden.


    Lg Anja