Beiträge von roscha

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    Guten Tag und Hallo miteinander,


    @ WolfJust


    Zunächst mal was tröstliches: Ihr seid mit Eurem WiA und der Informationsverschleppungsproblematik nicht ganz so alleine. Ein ziemlich häufig vorkommendes Problem.


    Tatsächlich ist es so, dass in jedem Unternehmen (das meint die Rechtsform) eine vielzahl von Daten existieren mit denen Unternehmensführungen arbeiten.


    Insbesondere dann, wenn Unternehmen in einem Konzern eingebunden sind, haben diese Berichte über ihre unternehmerischen Aktivitäten zu liefern.


    Zunächst mal werden Unternehmen in aller Regel bilanziert. Dies gilt selbst dann wenn ein Konzern seine "Töchter" konsolidiert (also in der Konzernbilanz aufgenommen) hat. Sowohl die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lage- und Risikobericht, sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind Euch von Gesetzeswegen (§ 108 BetrVG i.V.m § 106 BetrVG) vorzulegen und zu erläutern. So auch die ständige Rechtssprechung des BAG. Siehe dazu auch was "JakeD" geschrieben hat.


    Diese Zahlen sind zwar stichtags- bzw. vergangenheitsbezogen, lassen aber dennoch einige Rückschlüsse auf die Geschäftsentwicklung zu.


    Desweiteren ist es tatsächlich so, dass sogenannte Planzahlen immer Vergangenheitsbezogen sind. Aber, zu allen Planzahlen gibt es immer auch einen Ist-Vergleich. Den solltet Ihr zu jeder einzelnen Planzahl einfordern.


    Vielleicht solltet Ihr einfach mal fragen, was denn an Berichten an den Konzern zu liefern ist. Die Antwort darauf ist Eure Frage.


    Sinnvoll ist es auch, sich im eigenen Unternehmen bei den Kolleginnen und Kollegen herumzuhören, welche Zahlen und Daten den von den einzelnen Bereichen an die Geschäftsleitung geliefert werden müssen und mit welchen Daten, Zahlen, Zielerreichungsvorgaben die Mitarbeitenden dort so "traktiert" werden. Umsatzzahlen, Absatzzahlen, Vorräte, Maschinen, Gebäude, Grundstücke, Waren auf Lager, Aufträge in Bearbeitung etc. Mit irgendetwas wird Euer Unternehmen Geld verdienen wollen. Geht doch mal in Eure Buchhaltung und in das Controlling und informiert Euch mal bei den Kolleginnen und Kollegen was da so anfällt.


    Alle diese Informationen fasst Ihr zusammen und stellt Sie als Fragen der Geschäftsleitung. Immer zusammen mit einer Terminsetzung bis wann, die Beantwortung erfolgen soll (am besten im Rahmen einer WiA-Sitzung).


    Ihr könnt die Geschäftsleitung auch auffordern, Eurem WiA doch mal näher zu erläutern worin die besondere Kompliziertheit läge. Ebenfalls in einer WiA-Sitzung und immer schön die entsprechende Vorlage von Unterlagen anfordern.


    Verweigert Eure Geschäftsleitung dies dann immer noch, bleibt Euch nichts anderes, als die Angelegenheit Eurem Betriebsrat zu übergeben. Erreicht auch dieser keine Einigung mit der Geschäftsleitung, sollte der Betriebsrat dann tatsächlich die Einigungsstelle bilden. § 109 BetrVG bietet hierzu die Möglichkeit.


    Das Arbeitsgericht ist in diesem Falle eher nicht zuständig.


    Soweit mal ein paar allgemeinere Anmerkungen. Genauer geht's nicht, da ich ja nicht weis was für eine Firma ihr seid, wie groß, wieviel Umsatz etc.


    Noch ein Hinweis: Ein paar Informationen gibt es im Geschäftsbericht des Konzerns, der wenn nicht als Hochglanz im Unternehmen vorhanden so doch unter http://www.unternehmensregister.de zu finden sein wird.


    In der Hoffnung, es hat dir geholfen und Eure WiA-Arbeit sieht demnächst nicht mehr so aus :pinch:


    ?( beste Grüße


    roscha


    P.S.:


    Falls Euer WiA das noch nicht gemacht haben sollte: Beantragt beim Betriebsrat doch mal die Entsendung zu den entsprechenden Schulungen bei PoKo. .... 8o