Beiträge von solveigbrv

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    § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen


    (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn


    1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,



    das wollt ich damit sagen ;)


    Aber das mit dem JAV Amt hat sich eh erledigt, da ich kündige ;)

    Hallo zusammen,


    also folgendes hab ich nun durch Verdi erfahren.


    In der Regel werden 5 jugendliche Arbeitnehmer unter 18 bis Azubis unter 25 benötigt, um eine JAV zu wählen.


    Sinkt nun im Laufe einer Amtspersiode diese Anzahl ab (zb wenn im Juli 2 von 5 auslernen), dann müsste festgestellt werden, ob dies längerfristig so ist, oder ob in der Regel 5 Auszubildende im Betrieb sind. Sollten ab September dann wieder so viele neue anfangen, dass wieder 5 oder mehr sind, dann bleibt das Amt natürlich bestehen, alles andere wäre ja schwachsinn, da man dann oft nur für ein 3/4 Jahr eine JAV hat.


    Sollte es aber nun so sein, dass nach ca 1 3/4 Jahren Amtszeit die Azubiszahl unter 5 sinkt und es keine aussicht auf neueinstellungen gibt, dann müsste sich normalerweise die JAV ausflösen, da es eben in der Regel nicht mehr 5 sind.
    Verdi meinte aber, man sollte dann bei sowas keine schlafenden Hunde wecken und einfach weiter bis zum Ende der regulären Amtszeit im Amt bleiben, da normalerweise der AG darauf hinweisen müsste, dass die JAV nicht mehr bestehen darf usw ....
    Außerdem weiß man ja als JAV/BR nicht, dass vielleicht doch wieder die Zahl erreicht wird, da der AG ja zb im Oktober noch Azubis einstellen könnte ...


    Schade dass genau sowas nicht richtig und eindeutig im Gesetz drin steht.

    Hallo zusammen,


    es ist doch so, dass das Amt des JAVlers automatisch erlischt, sobald die Anzahl der Auszubildenden unter die 5er Grenze fällt oder? Oder läuft das Amt dann noch regulär weiter, bis neuwahlen wären?


    Folgende Situation bei uns im Unternehmen:


    zur Zeit haben wir noch 5 Auszubildende, eine davon unter 18.
    2 weitere haben bereits letztes Jahr ausgelernt, wurden (un)befristet übernommen sind aber über 18.


    3 von den 5 Azubis (alle über18) lernen nun im Juli aus, insofern nichts schief geht ;)
    Ab September sollen wieder 1-2 Azubis kommen, so dass die Zahl max auf 4 kommt.


    Um meinen Kündigungsschutz usw geht es mir garnet, nur isses so, dass zur zeit hier einiges schief läuft und ich ordentlich der Ausbildungsleiterin auf die Finger klopfe ... das würde dann halt nicht mehr so sein und .....


    Danke für Info


    Grüße


    Michael

    Morgen zusammen,


    ich meld mich auch mal wieder.
    Also erstmal vielen dank für die Infos, die Hefte hab ich mittlerweile auch zu einsicht bekommen.
    Wegen dem Eigentum hab ich auch noch was gefunden.


    Zitat aus dem Buch: Die Praxis der Jugend -und Auszubildendenvertretung von A bis Z (3. Ausgabe, Seite 75)


    "Die Ausbildungsmittel müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen nicht übereignet werden, sondern es ist ausreichend, sie leihweise zur Verfügung zu stellen. Andersist dieses bei Berichtsheften, die auch zu den Ausbildungsmitteln gehören. Die Berichtshefte gehen mit fortschreitender Führung in das Eigentum des Auszubildenden über (§ 950 BGB)"


    bye


    Grubi

    Hallo,


    wir haben zwar keine direkte BV dazu, es ist aber bei uns in dem freiwilligen Interessensausgleich geregelt.


    Ich zitiere mal:


    "Die im Unternehmen beschäftigten Auszubildenden werden für mindestens 3 Monate in ein befristetes Arbeitsverhältnis nach bestandener Abschlussprüfung übernommen. Die übernommenen Auszubildenden sind kurzfristig zeitlich flexibel und gemäß ihrem Berufsbild variabel in allen Organisationseinheiten der NEFkom einsetzbar. Das Gehalt beträgt pauschal 1.100 € brutto pro Monat, bei einer Stundenzahl von 40 pro Woche. Für jeden vollen Monat werden zudem 2,5 Urlaubstage berechnet."


    Es ist nicht viel gewesen, aber bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und aller anderen, besser als nichts.

    morgen zusammen,


    danke für die prompten antworten, hat mir viel gebracht ... wird zeit dass ich auf ein JAV seminar geh :)


    nochmal zum eigentum der Berichtshefte ... mein Ag meint, dass die der Firma gehören und deshalb die Azubis ihr geschreibsel nur als Kopie nach der Ausbildung bekommen, das original bleibt beim AG. Darüber gabs auch schon streit, IHK meinte, es ist nicht festgelegt und mann soll sich einigen ...


    Wenn die Sache mit dem Eigentum wirklich so ist, dann sollte alles weitere kein problem sein.


    Zum Hintergrund:


    Es kann nicht sein, dass ein Azubi (IT-Systemelektroniker) 3 MONATE in eine techn. Abteilung (die unter anderem wegen einsparmaßnahmen, die Lagerverwaltung übernimmt) abgestellt wird und 3 Monate lang im Lager rumhupft, inventur macht, Büromaterial austeilt usw ....

    Hallo JAVler,


    ich hätte da mal eine Frage. Kann ich als JAV bzw ein Arbeitskreis des BR die Berichtshefte der Azubis vom AG einfordern?
    Grund dafür ist, dass hier bei uns einiges nicht richtig läuft und zb Azubis die ITSE lernen, 3 Monate im Lager sind und dort Materialien (Büroartikel) ausgeben...
    Wenn jemand was dazu weiß und es evtl. auch nocht per Gesetz oder sonstwas belegen kann, wäre ich euch echt dankbar!


    Wir haben die Hefte schon angefordert, jedoch hat das der AG abgelehnt, mit der begründung, dass die den BR nichts angehen.


    Da das Berichtsheft Eigentum der Firma ist, muss doch der Azubi keine Zustimmung geben oder?


    mfg


    Grubi