Beiträge von Haltmayer

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    kandschwar


    sowas gibt es z.B. auch bei meinem Ausbildungsberuf.
    Die schriftliche Abschlussprüfung ist schulisch gebunden und die mündliche ist betrieblich gebunden.


    Ich hab nehmen meiner schriftl. Abschlussprüfung noch ein Abschlussprojekt, welches ich in einer Dokumentation niederlegen muss und in meiner mündl. Prüfung präsentieren soll und in einem anschließenden Gespräch Frage und Antwort stehen muss.


    Hier ist es z.B. möglich das Projekt zu bestehen, damit auch die mündliche, aber die schriftliche ist daneben gelaufen.



    Aber mal eine Frage von mir:


    Wenn ich meine Prüfung vormittags habe, muss ich dann noch am gleichen Tag zur Arbeit und arbeiten? Ich muss ja sowieso zum Arbeitgeber und ihm mitteilen, das ich bestanden habe. Geht darum, ob er mir dann eine Abmahnung schicken kann oder nicht, weil ich nicht zur Arbeit erschienen bin.

    Wenn da alleine nur steht "zur Kenntnis genommen"
    ist das von mir aus ja nichts bindendes. Heißt ja nur, das ich es erhalten habe und nicht auf meine weiteren Rechte verzichte oder irre ich mich dort?

    Mein Ausbilder hat mich gestern angerufen und möchte, das ich heute bei ihm vorbeischaue und meine Kündigung unterschreibe, bzw. diese zur Kenntniss nehme, da mein Ausbildungsverhältnis regulär am 31.7.04 endet.
    Bräuchte das also ohne irgendwelches gewissen machen, denn ich könnte mich ja immer noch auf §x berufen und Antrag auf Übernahme stellen?


    hab das noch aus nem Post von daniela meine ich.



    So weit ich das verstehe hab ich also immer noch anrecht auf Übernahme, auch wenn ich meine Kündigung zur Kenntnis nehme?

    Hi.


    Wir hatten uns mit diesem Thema auch schon beschäftigt gehabt.
    Es sieht nach dem Gesetzestext so aus, das der AG nicht verpflichtet ist, diese Beträge zu zahlen.


    Einen Antrag stellen könnte man aber trotzdem, nur solltet ihr eine gute Argumentation aufbauen.
    z.B. war die Fusion nicht vor Ausbildungsbegin bekannt. So konnte man mit den verlängerten Weg nicht rechnen. Allerdings kommt es auch noch darauf an, wieviel ihr überhaupt verdient und wieviel davon für Benzinkosten draufgehen.