Hallo David, Hallo Daniela!!!
Deine Aussage ist Falsch Daniela!!! Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG Erichtung und Aufgabe der JAV:
In Bertrieben mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden JAV´en gewählt.
Dazu steht im Basiskommentar, ich zitiere: Für die Errictung der JAV wird nicht vorausgesetzt , dass in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht.
Ihr könnt also eine JAV wahl beantragen.
ein schönes Wochenende zusammen
Gruß Seby