Beiträge von RobertStuebben-Geib

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    Hallöle zusammen,


    brauche mal die Mithilfe in einer etwas anderen Situation, spez. bei der Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes AV.


    Habe hier schon einige interessante Informationen in anderen Foren-Themen erhalten, gerade was die Regelung im BAT betrifft. Nur gilt die nicht im Bankgewerbe der Genossenschaftsbanken.


    Habe unseren Tarifvertrag duchgestöbert, aber leider nichts zu meinem Problem gefunden. Hoffe Ihr könnt mir sagen wo ich eine rechtliche Grundlage oder vielleicht ein Urteil finde.


    Hier noch mal die Situation:


    - es existiert ein befristeter AV (abgeschlossen direkt nach der Ausbildung) mit Laufzeit bis 31.12.2004


    - für den Anschluss wird ein neuer unbefristeter AV angeboten, jedoch mit einer 6monatigen Probezeit


    Hier noch mal das Problem:


    ??? Ist die Klausel Probezeit in dem neuen Vertrag überhaupt zulässig ???


    Bitte helft mir mal aus der Patsche.


    Grüße
    René

    Hallöle an alle zusammen,


    also eine direkte Gesetzesgrundlage habe ich nicht mehr gefunden muss mich erst mal wieder neu einlesen und Nachforschungen stellen.


    Habe aber seinerzeit mal ein ähnliches Problem bei uns gehabt und mich dahintergeklemmt. Bekomme es aber nicht mehr so ganz auf die Reihe, daher möchte ich an dieser Stelle jetzt nichts halbherziges von mir geben.


    Glaube aber noch zu wissen, dass ich damals im "Bundesurlaubsgesetz" (BUrlG) fündig geworden bin.


    Hoffe vorerst mal geholfen zu haben, wenn ich mehr wieder weiss, sage ich an gleicher Stelle wie es steht.


    Sonnige Grüße
    René

    hey schon mal danke,


    gibt es denn keine Möglichkeit sich auf irgendetwas zu berufen???


    Und mal ehrlich, was würde denn passieren wenn die Verträge nicht verlängert werden???


    Übrigens, in welcher Zeit muss denn der AG über eine Nicht-Verlängerung des AV die betreffenden Personen unterrichten??? Ablauf war 31.12.2004 und bis heute ist noch keine Information über weiteren Verlauf gegeben worden!!


    LG
    René

    Hallöle liebe Genossen/INNEN,


    möcht mal folgende Situation schildern und euch um Mithilfe zur Lösung des evtl. Problemes bitten!


    Situation:


    Also... es geht im Besonderen um eine 3er JAV mit Ausbildungsende Januar 2004. Beginn der Amtszeit war der November 2002, d.h. es werden in Kürze Neuwahlen sein, bei der sich die jetzige JAV nicht mehr zur Wahl stellen wird. Kündigungsschutz gilt also demnach noch bis November 2005. (BetrVG)


    Es wurde seinerzeit - bei Ausbildungsende - "kein" Antrag auf unbefristete Übernahme gem §78a BetrVG gestellt!?!?!


    Der AG hat ebenfalls keine Mitteilung über eine etwaige Nicht-Übernahme gemacht.


    2 Wochen nach Bestehen der mündl. Abschlussprüfung wurde ein "befristeter Arbeitsvertrag mit Ende 31.12.2004" von allen DREIEN unterschrieben. (Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde rückdatiert auf den auf den Prüfungstag folgenden Arbeitstag)


    So und nu zu den Fragen / Problemchen:


    Wenn der AG nun den Vertrag nicht mehr verlängern will, was denn dann??? Können sich die Mitglieder der JAV auf Ihren Kündigungsschutz berufen??? Gibt es noch eine rechtliche Grundlage oder ein Gerichtsurteil das der JAV weiterhelfen kann???


    Wäre für Anregungen oder Lösungen sehr erfreut um nicht zu sagen, immens erleichtert.


    Sonnige Grüße
    René

    Hallöle an alle da draußen,


    möchte Euch um Eure Mithilfe bitten. Und zwar sind wir - JAV in einer Bank - dabei einen Beurteilungsbogen für Auszubildende zu erstellen.


    Könnte ein paar Tips oder evtl. sogar ein paar Ausfertigungen gebrauchen.


    !!!! Es geht nicht um die Beurteilung der Azubis durch die Abteilung, sondern den umgekehrten Fall !!!


    => Wir erstellen gerade einen Beurteilungsbogen für Abteilungen, den die Azubis ausfüllen. Soll aber nicht bedeuten, dass die Azubis die Führungs- bzw. Sozialkompetenz der Vorgesetzten beurteilen sollen, sondern vielmehr die vermittelte Fachkompetenz (Informationen) im jeweiligen Aufgabengebiet für die Ausbildung, etc. (hilfreich für die Ausbildung ja-oder-nein, nur Ablage gemacht, nicht Ausbildungsrelevant, etc.)


    So etwas hilft die Qualität der einzelnen Abteilungen für Ausbildungszwecke zu erhöhen. Ist zumindest meine Meinung.


    Also könnt Ihr mir ein wenig mit Tips oder vielleicht mehr helfen.


    Würde mich echt freuen.


    Sonnige Grüße
    René

    Nochmals hallöle an alle,


    das hier ist kein Nachtrag zu meinem bereits bestehenden Disussionsthema "Projekte während der Bankausbildung".


    Habe mal, ich glaube es war sogar hier, davon gehört, dass eine Bank eine sog. "Jugendmarktbank" eingerichtet hat.


    Die Bank war als Filiale eigenständig und wurde von Jugendmarktberatern in Selbstverwaltung geführt. Ausrichtung war natürlich der Jugendmarkt mit allen erdenklichen Produktangeboten. Hintergrund war, dass sich man versuchen wollte, eine angenehmere Atmosphäre in Sachen Finanzen für Jugendliche zu schaffen.


    Würde mich echt freuen wenn mir eine Person nähere Informationen geben könnte. Vielleicht sogar bei diesem Projekt mitgearbeitet hat.



    Sanfte Grüße
    René

    Hallöle liebe Besucher,


    möchte hier mal ein kleines Brain-Storming von der Bahn brechen!! :D


    Im Besonderen geht es darum, dass für unsere bestehenden und zukünftigen Lehrjahre (Bankkaufmann/-frau) Projekte rund um die Bank mit Schwerpunkt "Jugendmarkt" durchgeführt werden sollen.


    Einige Themen haben wir bereits mit der Personalführung und Chefetage angerissen. (Erstellen einer Homepage spez. für den Jugendmarkt, Azubi-Marketing spez. öffentliche Darstellung des Berufsbildes...)


    Mein Anliegen ist es nun, vielleicht über Euch, hier weitere interessante Projektthemen zu finden. Wäre echt nett von Euch.


    Sonnige Grüße
    René

    Hallo an alle zusammen,


    hab da mal eine Frage im Bezug auf Fahrtkostenerstattung. Unsere Bank hat leider bisher nichts dergleichen vorgesehen. Durch Fusionen sind die Wege zu den Zentralisierten Ausbildungsabteilungen für den Azubi-Geldbeutel ziemlich lang geworden.


    Wir beabsichtigen einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung an die Geschäftsleitung zu stellen. Einen konkreten Vorschlag haben wir als JAV schon unterbreitet. Mir geht es jetzt darum noch nachzuschieben, dass andere Banken bzw. Branchen den Azubis eine Fahrtkostenerstattung gewähren. Bitte gebt mir auch kurz eine Info darüber wie diese Erstattung aussieht. Pauschale, oder Kilometerabrechnung, o.ä.


    Lieben Danke
    René