Hallöle liebe Genossen/INNEN,
möcht mal folgende Situation schildern und euch um Mithilfe zur Lösung des evtl. Problemes bitten!
Situation:
Also... es geht im Besonderen um eine 3er JAV mit Ausbildungsende Januar 2004. Beginn der Amtszeit war der November 2002, d.h. es werden in Kürze Neuwahlen sein, bei der sich die jetzige JAV nicht mehr zur Wahl stellen wird. Kündigungsschutz gilt also demnach noch bis November 2005. (BetrVG)
Es wurde seinerzeit - bei Ausbildungsende - "kein" Antrag auf unbefristete Übernahme gem §78a BetrVG gestellt!?!?!
Der AG hat ebenfalls keine Mitteilung über eine etwaige Nicht-Übernahme gemacht.
2 Wochen nach Bestehen der mündl. Abschlussprüfung wurde ein "befristeter Arbeitsvertrag mit Ende 31.12.2004" von allen DREIEN unterschrieben. (Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde rückdatiert auf den auf den Prüfungstag folgenden Arbeitstag)
So und nu zu den Fragen / Problemchen:
Wenn der AG nun den Vertrag nicht mehr verlängern will, was denn dann??? Können sich die Mitglieder der JAV auf Ihren Kündigungsschutz berufen??? Gibt es noch eine rechtliche Grundlage oder ein Gerichtsurteil das der JAV weiterhelfen kann???
Wäre für Anregungen oder Lösungen sehr erfreut um nicht zu sagen, immens erleichtert.
Sonnige Grüße
René