Hallo zusammen,
ich bin HJAV - Mitglied im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums und hätt mal eine wichtige Frage:
Steht mir ein Kommentar zum Thüringer Personalvertretungsgesetz zu?
Meine HJAV - Vorsitzende meint, dass wir keinen Anspruch hätten, da wir nur die Auszubildendenvertretung sind. Ich finde aber, dass wir mindestens ein Exemplar benötigen, um unsere Arbeit als JAV so gut wie möglich zu erledigen.
Was meint ihr?