Beiträge von ukanzl

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    Mal eine Frage in die Runde. Hat jemand praktische Erfahrungen mit der sicheren digitalen Übermittlung von Mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten zur BR-Sitzung? Eu-DGSVO und DGSVO sind ein Begriff :) Mir geht es mehr um Beispiele zu einer Umsetzung, wie erfolgt die Übermittlung der Personalabteilung, wie Einladung der Gremiumsmitglieder? Bisher alles analog in Papierform, Präsenzsitzungen, 17er. Gremium, ausreichen große Räumlichkeiten vorhanden. Ich freue mich auf eure Antworten :)

    MFG Uwe

    Tja Jost,dann sind wir uns ja einig.Auf jeden Fall zu seinem BR zu gehen ist der richtige Weg.Nur immer daran denken,ein Betriebsrat kann und sollte nicht eine Rechtsberatung geben.Diese Probleme kann er allerdings auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber lösen.
    Viele Grüße Uwe

    Hallo Liebe Kollegen,
    in diesen Beiträgen steht oft das Wort " Direktionsrecht ". Dieses bitte nicht überbewerten. Das Wort hat Gewicht und wird deshalb gerne benutzt.Natürlich hat der Arbeitgeber ein sog.Direktionsrecht.Dieses sagt aber nur aus das er sagen kann,wo,in welcher Form und zu welcher Zeit,damit ist Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit gemeint,dieses zu geschehen hat.Nachzulesen im BetrVG und in der Gewerbeordnung oder einfach mal Googeln.
    Selbstverständlich hat er die Regeln der Dienstplangestaltung,zu finden im TVÖD,einzuhalten.Dieses ist bei Verdi zu finden mit dem Titel" Dienstplangestaltung im Pflegedienst" 6. Auflage,Februar 2008.Dort stehen auch sehr genau die Tariflichen Bestimmungen.Sollte es kein Öffentlicher/Komunaler Arbeitgeber sein,hilft immer das Arbeitszeitgesetz weiter, es ist ein Bundesgesetz und steht in der Gesetzespyramide über dem Tarifgesetz.Dieses sind Kriterien die zum Schutz der Arbeitnehmer erstellt wurden,übrigens sind solche Dinge dem Arbeitgeber sehr wohl bekannt.
    Wendet Euch doch an Euren Betriebsrat,schließlich sind sie für solche Dinge da,sind freigestellt und haben die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu sprechen.
    Denn wenn ein Kollege schon an 2 Wo.enden im Monat arbeitet kann er nicht so einfach für ein 3."dienstverpflichtet" werden.
    Davon mal abgesehen,selbstverständlich kann der Kollege den Dienst ablehnen ohne dafür gleich eine Kündigung zu bekommen,er hat sogar das Recht dazu.
    Bei solchen "Aktionen" hat der Arbeitgeber ersteinmal die Pflicht gewisse Spielregeln einzuhalten,dazu gehört z.B. eine sog.Sozialauswahl.Das heißt,er muß schauen ob eine Familie mit Kindern davon Betroffen ist,wie weit der Anfahrtsweg ist usw.
    Diese Sozialauswahl ist in vielen Dingen anzuwenden,gehört im Ernstfall aber auch schon zu den schwereren Geschützen.
    Also,den eigenen Betriebsrat darauf ansetzen.
    Nun ist genug geschrieben,ich hoffe Euch ist etwas damit geholfen und habt Vertrauen in Eure Fähigkeiten.
    Euer Kollege Uwe