Hallo,
unser Gremium (in einem Industriebetrieb) ist komplett neu und daher noch unerfahren.
Zum Sachverhalt der Beteilung der SBV am Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren haben wir zwei Fragen:
1. Wir als SBV erhalten über das Recruiting-System eine Nachricht und Zugriff auf die Infos, sobald sich ein schwerbehinderter Mensch auf eine freie Stelle bewirbt. Aber leider auch nur diese Bewerbung. Alle anderen Bewerber "sehen" wir nicht und können daher auch keine Vergleiche ziehen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass wir als SBV Zugriff auf alle Bewerbungsunterlagen, also auch auf die von nichtbehinderten Bewerbern, haben müssen?
2. Ich habe irgendwo gelesen, dass die SBV bei allen Vorstellungsgesprächen zu beteiligen ist, sobald sich ein behinderter Mensch auf eine Stelle beworben hat. Ist das so korrekt?
Für Eure Antworten bereits besten Dank...