Hallo zusammen! Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Welche Frist gilt bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung? Eine Woche oder drei Tage. Unser BR-Anwalt drei Tage. Ich würde gerne de Gesetzestext dazu haben. In § 102 Abs. 2 BetrVG werden ja eine Woche und bei außerordentlichen Kündigungen drei Tage genannt.
Beiträge von MOHLO
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