Beiträge von Steini702

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    Hi,
    ich bin seit kurzen erst Mitglied in unserem Betriebsrat und eine Kollegin ist mit folgenden Sachverhalt zu mir gekommen.
    In unserem unternehmen bestand bis zum 31.12.2007 eine BV, in der vereinbart wurde, das sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Ausbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt beteiligt. Diese BV ist zum 31.12.2007 ausgelaufen und es wurde vergessen diese zu verlängern...
    Das ist unserem BR erst in 2014 aufgefallen. Im Dezember 2014 wurde dann einen neue BV vereinbart mit dem selben Inhalt.
    Nun geht es darum das in der Zeit vom 01.01.2008 bis 2013 es unterschiedliche Handhabungen seitens der Kostenbeteiligung gegeben hat. Bei manchen Kollegen wurden ( ohne gültige BV) trotzdem Kosten übernommen, bei anderen Kollegen wurde es abgelehnt.
    Jetzt ist die Frage ob dieses Thema an sich ein Thema ist, bei dem sich der BR tätig werden kann bzw. darf.
    Ich habe dieses Thema schon mal bei unserem BR-Vorsitzenden platziert. Dort war die Aussage das es keine gültige BV gegeben hat, daher ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet sich zu beteiligen und kann es sich aussuchen ob Kosten erstattet oder nicht.
    Ich habe dabei aber ein "schlechtes" Gefühl da es an sich eine Ungleichbehandlung darstellt. Hat jemand evtl. einen Ansatz wie man sich hier verhalten kann oder soll?