Bei der ganzen Sache sind zwei Punkte zu beachten.
Sind die beiden Auszubildenden aufgrund ihrer Schulvorbildung
noch Schulpflichtig? Wenn ja kann die Schule durchaus darauf bestehen
das die Azubis noch zur BS gehen müssen.
Ist das nicht mehr der Fall liegt es an der Ausbildungsstätte wie das ganze Gehandhabt wird.
Bei mir war das ganze so das ich nach der schriftlichen Prüfung nicht mehr in die Schule musste. Wurde aber nur bei den Verkürzern so gehandhabt.
Die zweite Frage stellt sich halt dabei das ganze was bringt wenn die Azubis dann noch zur Schule gehen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden bzw. der Ausbildungsbetrieb und die Lehrer.
Schliesslich sitzen die doch alle im Paritetisch besetzten Prüfungsausschuss.
viele Grüße