Guten Morgen!
"Füllt ein Arbeitnehmer über Jahre
hinweg die Überstundenformulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus,
so stellt dies einen schweren Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber
dar, der die fristlose Kündigung rechtfertigt – so das BAG.
Der
Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer fristlos können, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses daher
unzumutbar ist (§ 626 BGB). Ein vom Arbeitnehmer begangener
Arbeitszeitbetrug kann einen solchen Grund darstellen. Allerdings ist
nicht jede kleine Schummelei so gravierend, dass eine fristlose
Kündigung verhältnismäßig wäre. Die Details sind daher wichtig."
https://www.bund-verlag.de/bet…ur-fristlosen-Kuendigung~
Eher so mäßig überraschendes Urteil.