Beiträge von die Drei

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    Hallo,
    danke an Euch für die Antworten, wir haben jetzt das Problem,
    dass wir den Tarifvertrag für eine Werkstatt für Menschen mit
    Behinderungen für Berlin Ost suchen. In der Werkstattlandschaft von
    Berlin sieht es so aus, dass manche nach dem TVL (öffentlicher
    Dienst)bezahlen und manche nicht. Unsere Werkstatt gehört zu den
    letzteren.
    Wir haben in unserem BV Entwurf den §87 Abs. 1 Nr. 10
    angeführt, können wir damit argumentieren, wenn der Arbeitgeber die
    Klausel der Freiwilligkeit drin haben möchte?
    Tja, Fragen über Fragen, falls wir etwas rausgefunden haben stellen wir es rein, auf Antworten freuen wir uns,
    wir schreiben immer nur Dienstags....
    die Drei