Hallo,
danke an Euch für die Antworten, wir haben jetzt das Problem,
dass wir den Tarifvertrag für eine Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen für Berlin Ost suchen. In der Werkstattlandschaft von
Berlin sieht es so aus, dass manche nach dem TVL (öffentlicher
Dienst)bezahlen und manche nicht. Unsere Werkstatt gehört zu den
letzteren.
Wir haben in unserem BV Entwurf den §87 Abs. 1 Nr. 10
angeführt, können wir damit argumentieren, wenn der Arbeitgeber die
Klausel der Freiwilligkeit drin haben möchte?
Tja, Fragen über Fragen, falls wir etwas rausgefunden haben stellen wir es rein, auf Antworten freuen wir uns,
wir schreiben immer nur Dienstags....
die Drei
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Hallo,
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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
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