Beiträge von jorg_kroll

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    weil ich 10 Jahre Vorsitzende einer JAV war, in dieser Zeit und auch jetzt noch andere JAVen und Teamende in der JAV-Arbeit beraten habe und meine Diplomarbeit über das Thema Rechte & Pflichten der JAV und deren Durchsetzbarkeit (überwiegend nach NPersVG und BPersVG) geschrieben habe (benotet mit "sehr gut") und mir ist hierbei weder eine JAV noch ein Kommentar begegnet, der das Teilnahme-/Mitbestimmungsrecht in Frage stellt. Einige JAVen hatten lediglich Probleme an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, was aber mit einem kurzen Blick ins Gesetz und der nötigen Durchsetzungsfähigkeit geregelt werden konnte, sofern die JAVes überhaupt wollte...


    Aber das alles hilft dem Fragesteller nicht weiter, weil es um das BetrVG geht und dazu möchte ich nichts sagen, weil ich mich damit nie selbst beschäftigt habe und keine Informationen weitergeben möchte, die ich selbst nur gehört habe.

    Zitat von "Dominic"


    Bei der Neueinstellung von Azubi´s hat die JAV innerhalb der PR-Sitzung meiner Meinung und Erfahrung nach, kein Stimmrecht.
    Das liegt daran, dass Azubi´s erst nach ihrer Einstellung in den Betrieb durch euch vertreten werden.


    Mit dem BetrVG kenne ich mich nicht aus, aber nach den mir bekannten Personalvertretungsgesetzen hat die JAV sowohl bei Einstellung als auch bei Übernahme von Azubis (und natürlich bei allem dazwischen) ein Mitbestimmungsrecht.

    bevor es zu Verwirrungen kommt, nur kurz der Hinweis, dass das die Regelung des BetrVG und BPersVG ist - nach einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist wahlberechtigt und wählbar, wer sich in einer Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst, einem Praktikum (oder was auch immer unter "Ausbildung" i.S.d. Gesetzes fällt) befindet, unabhängig davon, wie alt er ist!


    Ach ja (nicht nur für Michael ;-)): das vereinfachte Wahlverfahren (was Voraussetzung für die Durchführung einer Wahlversammlung ist) gibt es nur im BetrVG und einigen Landespersonalvertretungsgesetzen.


    Daher noch einmal die Bitte, dass bei Fragen das jeweils geltende Gesetz mit angegeben wird, damit alle wissen, worum es geht und es nicht zu Missverständnissen kommt!

    nach den Personalvertretungsgesetzen endet die Amtszeit mit der Neuwahl bzw. bei mehrköpfigen JAVen mit der Konstituierung der neuen JAV. Das wird nach dem BetrVG nicht anders sein, weil es ja nicht plötzlich zwei JAVen mit zwei Vorsitzenden geben kann!

    ich denke, dass es von dieser Sorte Chefs nicht so viele gibt und wenn man dann doch mal so einem begegnet, ist er es nicht Wert, dass man sich von ihm einschüchtern lässt! Zum Glück haben ja auch die Chefs Vorgesetzte und im Zweifel achtet auch der PR darauf, dass man nicht benachteiligt wird...

    Zitat von "Michael B."

    Wusste garnicht dass das geht...


    das geht nur nach den Personalvertretungsgesetzen, nach dem BetrVG ist eine Doppelmitgliedschaft ausgeschlossen!


    Ich habe so eine Situation mal sehr gut überstanden, weil sowohl der PR-Vorsitzende als auch der Personalentscheidende, für den ich gearbeitet habe, sehr verständnisvoll waren und mich absolut nie in Gewissenskonflikte gebracht haben! Wenn ich mir nicht sicher war, ob ich irgendetwas schon weitergeben durfte, habe ich nachgefragt. Es ist ja schon fast witzig, wenn man selbst Vorlagen schreibt, die man dann später ablehnt ;)
    Später hatte ich aufgrund meiner PR/JAV-Tätigkeit große Probleme mit einem anderen Vorgesetzten (wg. Freistellung, Entscheidungen, etc.), was letztendlich zu einer Versetzung geführt hat, aber meine PR-Tätigkeit hätte ich nicht aufgegeben, das wollte er ja nur!

    hört sich für mich ein bisschen an, wie Bildungsurlaub "light"! frag doch mal bei deiner Gewerkschaft, was sie dir für Angebote machen können, das ist dann garantiert als Bildungsurlaub anerkannt, so dass es keine Probleme mit der Freistellung gibt und wahrscheinlich (durch öffentliche Mittel) auch deutlich billiger, als wenn ihr alleine etwas organisiert!

    nein, das stimmt alles so: du hast einen Anspruch auf eine unbefristete Vollzeitstelle entsprechend deiner Ausbildung, sofern eine solche im Stellenplan enthalten ist und kein Einstellungsstopp durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen wurde! Nur, wenn tatsächlich nur eine Teilzeitstelle zur Verfügung steht, hättest du halt zumindest auf diese einen Anspruch, d.h. der AG ist nicht dazu gezwungen für dich extra eine Stelle zu schaffen!

    der Rat ist (zumindest für die Beamten) Dienstvorgesetzter und entscheidet (in der Regel) über Einstellung, Anstellung, ggf. auch Beförderung - natürlich müssen sie hierfür über die Leistungen der Beamten informiert sein! Wenn in einer (eher kleineren) Behörde der Rat über die Einstellung oder Übernahme von Azubis entscheidet, ist es völlig legitim, dass sie zur Vorbereitung dieser Entscheidung, über die erbrachten Leistungen unterrichtet werden. Aber natürlich nur in nicht öffentlicher Sitzung, wie alle Personalangelegenheiten.


    Anmerkung für alle Kommunalbeschäftigten: ich habe oben nicht weiter differenziert, weil es zur Erklärung nicht notwendig ist, das Kommunal- und Beamtenrecht in den einzelnen Bundesländern stark abweicht und nicht, weil ich es nicht besser wüsste ;)

    das ist grundsätzlich eine sehr gute Idee, auch könnte ver.di die Azubis zur Vorbereitung einladen, aber dann wäre es keine Versammlung i.S.d. BetrVG, d.h. sie fände außerhalb der Arbeiszeit statt. Wenn der BR auf eurer Seite ist, kann der doch einfach die Azubis einladen und in der Einladung einfach vergessen zu erwähnen, ob es jetzt eine Azubi- oder eine Teilbetriebsversammlung sein soll. Wenn das mit der Ausbildungsleitung abgesprochen ist, wird doch niemand was dagegen haben. Und dann ladet ihr einfach euren Jugendsekretär ein und der kann zusammen mit dem BR den Ablauf in die Hand nehmen!
    Aus welchem ver.di-Bezirk kommst du denn?

    nach den Personalvertretungsgesetzen können Personalräte Personalteilversammlungen für einzelne Beschäftigtengruppen einberufen zu Themen die nur oder überwiegend diese betreffen - wenn sowas nach dem BetrVG auch vorgesehen wäre, ist das doch eine Möglichkeit: eine Teilbeschäftigtenversammlung aller Azubis zur Vorbereitung der Wahl


    ist aber nur so eine Idee, ob das tatsächlich geht, weiß ich nicht, aber sofern der AG nichts dagegen hat...

    puh, da muss man erstmal mit dem Rollenverständnis der JAV in Vorstellungsgesprächen anfangen! Die meisten Personalräte, mit denen ich bisher gesprochen habe, verstehen sich nur als Aufpasser, dass allen Kandidaten die gleichen Fragen gestellt werden, alle Gespräche unter den gleichen Bedingungen stattfinden und die Auswahlentscheidung den geltenden Voragaben entspricht (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung, Gleichstellung, SchbG, keine unzulässigen Fragen usw.).
    Bei uns wird es immerhin so gehandhabt, dass wir ergänzende Fragen stellen, wenn im Gespräch irgendwas unklar oder offen blieb und am Ende auch unser Votum für oder gegen die Kandidaten abgeben. Die so gestellten Fragen orientieren sich deshalb natürlich am konkreten Gespräch und man kann sie nicht vorher sammeln...
    Dass die JAV das Gespräch führt, also selbst einen Fragenkatalog "abarbeitet" ist absolut unüblich, aber wenn das bei euch so abgesprochen ist, kann man daraus nur lernen! Welche Fragen hast du denn schon?

    das ginge, wenn dein PR mit zwei Personen an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf und für sich beschließt, dass er euch davon einen abgibt, aber wenn die nur mit einer Person teilnehmen dürfen, können sie ja nicht einfach noch jemanden mitbringen... Bei uns gibt es eine Vereinbarung, bei welchen Vorstellungsgesprächen wer teilnehmen darf und mit wie vielen Personen, damit es ausgeglichen ist und alle Interessen berücksichtigt werden!

    darum ja meine Frage, ob ihr ein Informationsrecht direkt gegenüber der Dienststelle habt:


    Zitat von "ConAirchen"

    doch, es läuft nur über das Informationsrecht zur Vorbereitung der Beschlüsse! Wenn ihr das durch das Gesetz direkt (also nicht nur über den PR) zuerkannt bekommt, dürft ihr auch selbst an den Gesprächen teilnehmen! Kannst dazu ja mal § 60 NPersVG lesen.


    Ohne dieses sehe ich auch keine Möglichkeit eine Teilnahme rechtlich durchzusetzen, dann ist man tatsächlich auf den guten Willen der Dienststelle angewiesen...