Beiträge von Duplicate YSaßenberg

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    Hallo zusammen,
    ich habe da mal ein Problem- habt Ihr die Lösung?
    Lt. unserem Tarifvertrag wird in Fällen des § 45 SGB V eine unbezahlte Arbeitsbefreiung gewährt. Nun konfrontiert mich ein Kollege mit dem Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 616 BGB, danach muss der AG rd. 5 Tage (so wurde es auch in einem BAG-Urteil aus 1978 entschieden) weiter bezahlen, wenn das Kind krank ist und niemand anderes zur notwendigen Betreuung vorhanden ist). In unserem Arbeitsvertrag ist die Vergütungsfortzahlungspflich gem. § 616 BGB nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende BV gibt es auch nicht und der Tarifvertrag sagt nur obiges.
    Ist es somit rechtens, wenn der AG im Falle der Krankheit des Kindes gem. § 45 SGB V agiert und den MA untentgeltlich freistellt mit dem Verweis, er könne sich den Lohnausgleich über die Krankenversicherung holen?
    Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe im Vorwege.
    Yvonne