Beiträge von Christian Krüger (Moderator)

Hallo,

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    Hallo Andreas,



    zunächst einmal ist es natürlich schade, dass sich aus elf
    potenziellen Kandidaten möglicherweise nur ein Interessent findet, der sich
    zur Wahl aufstellen lässt. Denn – und das beantwortet direkt Deine erste
    Frage – wird dieser Kandidat gewählt und verlässt im Februar kommenden Jahres
    das Unternehmen, dann sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Das ergibt sich
    aus § 64 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §, 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.



    Neuwahlen könnt ihr euch "ersparen", wenn sich für
    die anstehenden Wahlen tatsächlich mind. ein weiterer Kandidat findet, der bei
    der Wahl dann auch mind. 1 Stimme erhält. In diesem Fall wird er nämlich
    Ersatzmitglied der einköpfigen JAV und rückt nach einem Ausscheiden des
    JAV-Vertreters in die JAV nach. Gibt es bei der Wahl weitere Kandidaten,
    bekommen alle den Status eines Ersatzmitgliedes in der Reihenfolge der auf sie
    entfallenen Stimmen. Nur wer gar keine Stimme erhalten hat, kann auch kein
    Ersatzmitglied werden (schließlich wurde diese Person ja nicht
    "gewählt"). Je mehr Ersatzmitglieder es gibt, desto geringer wird das
    Risiko von vorzeitigen Neuwahlen.
    Beste Grüße,
    Christian