Hallo Andreas,
zunächst einmal ist es natürlich schade, dass sich aus elf
potenziellen Kandidaten möglicherweise nur ein Interessent findet, der sich
zur Wahl aufstellen lässt. Denn – und das beantwortet direkt Deine erste
Frage – wird dieser Kandidat gewählt und verlässt im Februar kommenden Jahres
das Unternehmen, dann sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Das ergibt sich
aus § 64 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §, 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.
Neuwahlen könnt ihr euch "ersparen", wenn sich für
die anstehenden Wahlen tatsächlich mind. ein weiterer Kandidat findet, der bei
der Wahl dann auch mind. 1 Stimme erhält. In diesem Fall wird er nämlich
Ersatzmitglied der einköpfigen JAV und rückt nach einem Ausscheiden des
JAV-Vertreters in die JAV nach. Gibt es bei der Wahl weitere Kandidaten,
bekommen alle den Status eines Ersatzmitgliedes in der Reihenfolge der auf sie
entfallenen Stimmen. Nur wer gar keine Stimme erhalten hat, kann auch kein
Ersatzmitglied werden (schließlich wurde diese Person ja nicht
"gewählt"). Je mehr Ersatzmitglieder es gibt, desto geringer wird das
Risiko von vorzeitigen Neuwahlen.
Beste Grüße,
Christian