Hallo,
Zitat von "ConAirchen"weil ich 10 Jahre Vorsitzende einer JAV war, in dieser Zeit und auch jetzt noch andere JAVen und Teamende in der JAV-Arbeit beraten habe und meine Diplomarbeit über das Thema Rechte & Pflichten der JAV und deren Durchsetzbarkeit (überwiegend nach NPersVG und BPersVG) geschrieben habe (benotet mit "sehr gut") und mir ist hierbei weder eine JAV noch ein Kommentar begegnet, der das Teilnahme-/Mitbestimmungsrecht in Frage stellt. Einige JAVen hatten lediglich Probleme an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, was aber mit einem kurzen Blick ins Gesetz und der nötigen Durchsetzungsfähigkeit geregelt werden konnte, sofern die JAVes überhaupt wollte...
die Mitbestimmung bei der Übernahme stelle ich gar nicht in Frage.
Nur bei der Mitbestimmung der Einstellung und auch im Bezug auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, was ja doch zusammenhängt, hätte ich jetzt gehofft, das du da was genaueres aus der Rechtsprechung kennst, da ich da auch schon ein wenig länger aus dem Geschäft bin. Zu meiner Zeit war die allgemeine Auffassung, das Bewerber auf einen Ausbildungsplatz noch nicht durch die JAV vertreten werden und damit die Beteiligung der JAV begrenzt ist. So wurde es auch auf zahlreichen Seminaren und Workshops zum BPersVG (vor der redaktionellen Änderung mit dem TVÖD) gelehrt.
Bis dann
Dominic