Aloha...
Ich bin seit zwei Jahren im Amt und wurde vor zwei Tagen wiedergewählt.
Bei der letzten Wahl war ich im Wahlvorstand und kenne mich daher mit diesem Kram aus.
Also, ich hatte mich selber auch vorgeschlagen und habe mich in eine Vorschlagsliste eingetragen. Auf diese Vorschlagsliste können sich mehrere Kandidaten eintragen. Der der als Erstes auf der Liste steht ist der Listenführer(nur mal so am Rand)...
Für jeden Kandidaten der nun auf dieser Liste steht braucht man jeweils zwei sog. "Stützunterschriften" ansonsten ist der Wahlvorschlag ungültig.
Also wenn du zwei Kanditaten auf der Liste hast, brauchst du vier Unterschriften von den Wählern.
Selber kannst nur dann eine Stützunterschrift leisten, wenn du auch selber wählen kannst.
D.h.wenn du bereits deine Ausbildung abgeschlossen hast und unter 25 bist dann kannst du dich zwar aufstellen lassen aber selber nicht wählen oder unterstützen. Das geht nur wenn du selber noch zu den in §60 Abs.1 (BetrVG) genannten Arbeitnehmern gehörst (Arbeitnehmer die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25te Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Schau mal in der WO (Wahlordnung) nach, da steht das irgendwo drin.
*Pfirti*