Beiträge von IsoldeHofmann

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    Hej!


    Wenn ein Azubi nach Ausbildungsende ein weiteren Vertrag bekommt, dann ist die bisherige Zeit mit anzurechnen und es ist nicht rechtens eine neue Probezeit zu vereinbaren und auch noch weniger Gehalt zu zahlen.


    Ich weiß leider nicht genau wo das steht. Wahrscheinlich in BetrVG.


    Pfirti...

    Ahoi!


    Bei uns sieht das Berichtsheft so aus:


    Vordrucke von der IHK in DINA4-Format, liniert, Kopfzeile und das Ganze wird in nen Ringordner abgeheftet.
    Es gibt spezielle "Hefte" zu kaufen, aber kenne es so, daß es zwar eine Form dafür gibt, welche jedoch keine Norm darstellen.




    :D


    Ciao.

    Aloha...


    Ich bin seit zwei Jahren im Amt und wurde vor zwei Tagen wiedergewählt.
    Bei der letzten Wahl war ich im Wahlvorstand und kenne mich daher mit diesem Kram aus.


    Also, ich hatte mich selber auch vorgeschlagen und habe mich in eine Vorschlagsliste eingetragen. Auf diese Vorschlagsliste können sich mehrere Kandidaten eintragen. Der der als Erstes auf der Liste steht ist der Listenführer(nur mal so am Rand)...


    Für jeden Kandidaten der nun auf dieser Liste steht braucht man jeweils zwei sog. "Stützunterschriften" ansonsten ist der Wahlvorschlag ungültig.
    Also wenn du zwei Kanditaten auf der Liste hast, brauchst du vier Unterschriften von den Wählern.


    Selber kannst nur dann eine Stützunterschrift leisten, wenn du auch selber wählen kannst.
    :!:
    D.h.wenn du bereits deine Ausbildung abgeschlossen hast und unter 25 bist dann kannst du dich zwar aufstellen lassen aber selber nicht wählen oder unterstützen. Das geht nur wenn du selber noch zu den in §60 Abs.1 (BetrVG) genannten Arbeitnehmern gehörst (Arbeitnehmer die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25te Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
    :!:
    Schau mal in der WO (Wahlordnung) nach, da steht das irgendwo drin.


    *Pfirti*

    Hej!


    Laut §7 BBiG hat "der Ausbildende den Auszubildenden für die Teinahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen".


    Ich kenne es so, daß unsere Azubis nach einer Zwischenprüfung nicht noch einmal zur Arbeit kommen müssen.
    Bei uns ist es auch so, daß die Azubis am Tag vor der Prüfung einen arbeitsfreien Tag gratis bekommen (es sei denn der Tag vor der Prüfung ist ein Berufsschultag,dann müssen die Azubis in die Schule)um sich vorzubereiten. Das ist bei uns jedoch in ner BV geregelt und deshalb kein Rechtsanspruch.


    Bei mir war es sowohl bei meiner Zwischenprüfung als auch bei der Abschlußprüfung so...


    Soviel von mir dazu...
    greetings * :D