Guten Tag zusammen,
hätte mal eine Frage zu den Stützunterschriften. Da wir bei uns im Unternehmen eine sehr hohe Fluktuation bei den Leihmitarbeitern haben stellt sich uns die Frage: Was passiert mit den Stützunterschriften von Leihmitarbeitern die diese rechtlich Leisten durften ABER möglicherweise kurz vor der Wahl von unserem Unternehmen abgemeldet werden???? Sind diese Stützunterschriften dennoch gültig? Obwohl der MA gar nicht mehr die Möglichkeit hat zu Wählen, oder sind diese Unterschriften dann ungültig wodurch sich im Nachhinein auch ein Wahlvorschlag als ungültig ergibt da der Bewerber vielleicht nur die Mindestanzahl an Stützunterschriften bekommen hat: Die fehlende Stützunterschrift kann ja dementsprechend auch nicht nachgepflegt werden, da die Abgabefrist für die Bewerbung längst abgelaufen ist.
Über eine Antwort wie damit umzugehen ist würde ich mich sehr freuen.
LG
Posts by d.endemann
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