Hallo, laut unserem Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3 darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung ist nicht zulässig, somit kann der Stellenbewerber zulässig lügen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet im Vorfeld zu prüfen, ob freie Stellen mit einem schwerbehindertem Menschen zu besetzen sind. So steht's im SGB IX. Viele Grüße, Astrid
Posts by astrid2
Hallo,
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch