hallo ihr lieben...
es geht um die nicht-übernahme eines jav-mitgliedes nach der ausbildung (beendigung november´04).sie erhielt ein schreiben, indem auf §65 abs.1 HPVG verwiesen wird und somit die übernahme abgelehnt wird.weiterhin werden wirtschaftliche gründe für die ablehnung genannt.
welche mittel haben wir um dagegen vorzugehen und etwas zu tun? wie ist es mit den weiteren Absätzen des paragraphen???können wir uns auf diese berufen und so etwas an der situation ändern????
liebe grüße von der JAV aus ffm.... ))
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