Beiträge von zorak1103

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    Hallo,


    folgende Situation:
    - neugewähltes Mitglied im BR fährt zu einem Seminar (Arbeitsrecht)
    - das Seminar beginnt regulär Montag morgen um 9 Uhr
    - auf Grund der großen Entfernung zwischen Seminarort und Arbeits-/Wohnort findet die Anreise bereits am Sonntag statt
    - im Unternehmen existiert eine Richtlinie sowie eine gleichlautende BV zum Thema Dienstreisen und Vergütung für Reisen
    - die BV sagt, das Reisezeiten am Wochenende zu vergüten sind
    - als Selbstfahrer (Auto) ist diese Reisezeit sogar mit Zuschlägen zu vergüten, sofern die frühe Anreise betrieblich notwendig war
    - Ausnahmebestimmungen für Betriebsräte sind in der Richtlinie nicht aufgeführt


    Das Problem:
    Mit der Argumentation 'Betriebsrat ist ein Ehrenamt' soll die Reisezeit gar nicht bezahlt oder gutgeschrieben werden.


    Was meint ihr dazu?
    Da es eine Richtlinie für alle Mitarbeiter gibt und der BR nicht besser oder schlechter gestellt werden darf, als andere Beschäftigte, bin ich der Meinung, dass auch hier die Richtlinie anzuwenden ist.
    Lediglich die 'betriebliche Notwendigkeit' kann hier m.E. problematisch werden.
    Leider habe ich weder entsprechende Gesetze noch einschlägige Urteile dazu gefunden. ?(